Deutsches Kinderhilfswerk: Beim Flüchtlingsgipfel besonderes Augenmerk auf Flüchtlingskinder richten
ID: 1266517
Länder auf, beim heutigen Flüchtlingsgipfel ein besonderes Augenmerk
auf die Flüchtlingskinder in Deutschland zu richten. Dabei sollte
sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern auf konkrete
Maßnahmen für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern
verständigen. "Angesichts der derzeitigen Situation sind neben
administrativen Fragen natürlich auch vor allem die Kostenverteilung
für Bund, Länder und Kommunen sowie die Unterbringung und Versorgung
der Flüchtlinge insgesamt zentrale Herausforderungen. Darüber hinaus
ist es aber auch wichtig, die Flüchtlingskinder gesondert in den
Blick zu nehmen. Diese brauchen den besonderen Schutz von Staat und
Gesellschaft. Für ihre Aufnahme und Integration gelten die
einschlägigen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der
Europäischen Grundrechtecharta und des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes. Diese normieren eindeutig die Vorrangstellung
des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft
sowie das Recht der Kinder auf Förderung, Schutz und Beteiligung",
betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen
Kinderhilfswerkes.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es deshalb
notwendig, dass sich Bundesregierung und Bundesländer baldmöglichst
auf zehn Punkte zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern
verständigen und dementsprechende Maßnahmen auch finanziell
absichern.
- Da Flüchtlingskinder in erster Linie Kinder sind, müssen sie
Anspruch auf Leistungen der bestehenden Sozialsysteme haben wie
andere Kinder in Deutschland auch.
- Für Flüchtlingskinder ist mit Hilfe einer regulären
Versicherungskarte Zugang zur ärztlichen Versorgung
sicherzustellen.
- Die Inobhutnahmen von unbegleiteten Flüchtlingskindern sind mehr
als bisher zu verbessern und zu standardisieren.
- Kinder gehören nicht in Gemeinschaftsunterkünfte und müssen
schnellstmöglich dezentral untergebracht werden.
- Solange Kinder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind,
müssen Mindeststandards gegen sexuelle Gewalt vorhanden sein.
- Flüchtlingskinder, die noch nicht schulpflichtig sind, sollten
die Möglichkeit zum Besuch einer Kindertageseinrichtung haben.
- Der Zugang zu Schulen und Ausbildungsstätten muss sichergestellt
werden.
- Asylverfahren sind zum Wohl der Kinder zu gestalten.
- Die Sicherung der Einheit von Familien mit Kindern muss Ziel der
bundesdeutschen Flüchtlingspolitik sein.
- Der Vorrang des Kindeswohls sollte für Flüchtlingskinder in
Asyl- und Aufenthaltsgesetzen verankert werden.
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Datum: 24.09.2015 - 07:14 Uhr
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