Zur Befristung eines Arbeitsvertrags wegen Vertretung eines anderen Arbeitnehmers
Ein Arbeitsvertrag kann auch dann mit dem Sachgrund der Vertretung befristet werden, wenn der Arbeitgeber in der Lage gewesen wäre, den Vertretenen mit den Aufgaben des Vertreters zu beauftragen.
Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Elke Scheibeler(firmenpresse) - Ob und wie die Arbeit dann umverteilt wurde, ist unerheblich - BAG vom 11.02.2015, 7 AZR 113/13.
Das Urteil zur Vertretung
§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sieht vor, dass ein Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers befristet beschäftigt werden kann. Klassische Beispiele sind die Elternzeit oder die längere Erkrankung des oder der Vertretenen. In diesem Fall darf die Befristung auch länger als zwei Jahre vereinbart werden.
Ein solche Befristung ist nicht nur zulässig, wenn der Vertreter die Aufgaben des Vertretenen direkt übernimmt, also unmittelbar auf demselben Arbeitsplatz eingesetzt wird. Es gibt auch die Fälle der sog. mittelbaren Vertretung, bei denen ein anderer Stammarbeitnehmer auf dem Arbeitsplatz des Vertretenen eingesetzt wird und der befristet Eingestellte dessen Aufgaben übernimmt oder aber die Arbeit komplett neu verteilt wird. In diesem Fall hat der Arbeitgeber den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Ausfall des Vertretenen und der Einstellung des Vertreters im Fall einer Entfristungsklage vorzutragen und zu beweisen.
Es ist aber auch denkbar, dass dem Vertreter Aufgaben übertragen werden, die der Vertreter nie ausgeübt hat, wenn der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich in der Lage gewesen wäre, dem Vertretenen die Aufgaben des Vertreters zuzuweisen. Erforderlich ist in diesem Fall weiter, dass der Arbeitgeber bei Vertragsschluss mit dem Vertreter dessen Aufgaben dem abwesenden Arbeitnehmer erkennbar zuordnet. Dies kann durch eine Angabe im Arbeitsvertrag geschehen.
Der Fall zur Vertretung
Dies hielt das Bundesarbeitsgericht für möglich in dem Fall einer bei der Bundesagentur für Arbeit von 2009 bis 2011 befristet angestellten Mitarbeiterin. Sie war Mitglied eines Teams von - auf Vollzeitstellen umgerechnet - 8,5 Mitarbeitern, die sich zum Teil mit der Gewährung von Arbeitslosengeld, zum Teil mit dem Bereich der Berufsausbildungsbeihilfe / Ausbildungsgeld / Übergangsgeld befasste. Die Klägerin war durchgehend im Bereich des Arbeitslosengeldes eingesetzt, die befristete Anstellung wurde im Jahr 2011 mit der Vertretung einer Kollegin begründet, die sich stets mit der Berufsausbildungsbeihilfe befasst hatte. Eine Vertretungskette konnte die Arbeitgeberin auch nicht nachweisen, so dass auch kein Fall der mittelbaren Vertretung begründet werden konnte. Sie konnte sich aber möglicherweise auf einen Fall der sog. gedanklichen Zuordnung berufen. Der notwendige Verweis im Arbeitsvertrag war gegeben, allerdings war streitig, ob die vertretene Kollegin nach einer Einarbeitung fachlich in der Lage gewesen wäre, die Aufgaben der Klägerin zu übernehmen. Aus diesem Grund wurde der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurück zu verwiesen.
Dieser Fall macht einmal deutlich, dass es aus Arbeitnehmersicht kaum abzuschätzen ist, ob der Sachgrund der Vertretung wirksam vereinbart ist. Zum Einen dürfte der Vertreter weder den Arbeitsvertrag und die Aufgabenbeschreibung des Vertreteres kennen, zum Anderen dürfte er auch nicht wissen, wozu er fachlich in der Lage ist. Dies umso mehr in den Fällen, in denen er der Vertretenen nicht kennengelernt hat.
Haben Sie Fragen zur Befristung von Arbeitsverträgen unter Verweis auf den Rechtsgrund der Vertretung? Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
vertretung
vertreter
vertretener
befristeter-arbeitsvertrag
befristung
befristungsvereinbarung
arbeitnehmer
arbeitgeber
klage
arbeitsgericht
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal
Datum: 24.09.2015 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1266735
Anzahl Zeichen: 3669
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Elke Scheibeler
Stadt:
Wuppertal
Telefon: 0202 76988091
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 730 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zur Befristung eines Arbeitsvertrags wegen Vertretung eines anderen Arbeitnehmers"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kanzlei Scheibeler (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Manchmal wird er aber auch Angestellten, die nur im Werk oder Büro des Arbeitgebers arbeiten, überlassen. Im Rahmen des Arbeitsvertrages wird oft private Nutzung erlaubt. Der Arbeitnehmer kann sein privates Fahrzeug abschaffen. Der Vorteil der privaten Nutzung wird dann im Rahmen der Gehaltsabrec
Nur Maklerleistung führt zu Maklerlohn ...
Manche/r meint, der Makler oder die Maklerin hätte kaum etwas getan und könne kein Geld verlangen. Muss man seinen Makler auch bei fehlender Maklerleistung bezahlen? Die Antwort lautet wie so oft bei uns Juristen: Es kommt darauf an. Neben dem Abschluss eines wirksamen Maklervertrages stellt di
Quarantäne während des Urlaubs - Gutschrift der Urlaubstage? ...
Denn der Urlaub soll der Erholung dienen. Diese tritt nicht ein, wenn man mit Fieber, Durchfall usw. im Bett liegt. Aber was, wenn man sich "nur" in Quarantäne befindet, also nicht krank, vielleicht noch nicht einmal positiv auf das Corona-Virus getestet ist, aber das Haus nicht verlassen
Weitere Mitteilungen von Kanzlei Scheibeler
Volkswagen AG: CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche wegen des Vorwurfes der Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal ...
Aus diesem Sachverhalt können sich erhebliche Schadensersatzforderungen für geschädigte Kapitalanleger ergeben. „Denn die Volkswagen AG hat es nach jetzigem Sachstand wohl unterlassen, über die kursrelevante Tatsache der Abgasmanipulation frühzeitig zu informieren. Diese Unterlassung könnte
MS Deutschland: Neue Merkwürdigkeiten aus den Schadensersatzverfahren von CLLB Rechtsanwälte gegen Aurelius AG und Gutachter ...
Die MS Deutschland wurde daraufhin an einen amerikanischen Investor veräußert. Die Kaufsumme ist uns nicht bekannt, der Insolvenzverwalter sprach lediglich davon, dass der Verkaufspreis über den letzten Prognosen gelegen habe. Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 20. Mai berichtete, soll da
Start ins Wintersemester – Wichtige Versicherungen für Studenten ...
22.09.2015. Das Wintersemester 2015/2016 startet Anfang Oktober. Die wichtigsten Informationen zu den Studiengängen für Studienanfänger bieten die Fachhochschulen und Universitäten direkt an. Ebenso von Bedeutung wie das Studium selbst ist z. B. die Beantragung von BAföG, die Suche nach einer U
Private Krankenversicherung im Test 2015 ...
Thema Bemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze existiert nur bei der GKV. Sie definiert, bis zu welchem Gehalt die Beiträge angerechnet werden. In 2015 liegen diese bei 4.125 Euro monatlich. Wer mehr verdient, dem werden keine höheren Beiträge mehr berechnet. Für 2016 werden, wie in den




