Liebing: Länder müssen bei Bundesunterstützung für Kommunen nachziehen
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Ausgabeproblem
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am heutigen
Donnerstag über einen Antrag der Regierungsfraktionen zur Lage der
Kommunen in Deutschland debattiert. Dazu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Ingbert Liebing:
"Die aktuelle Flüchtlingskrise stellt gerade die Kommunen in
Deutschland vor gewaltige Herausforderungen. In den Städten und
Gemeinden entscheidet sich, ob die Bewältigung dieser
Herausforderungen gelingt oder nicht. Auch deshalb hat die Koalition
ein hohes Interesse an der dauerhaften Leistungsfähigkeit der
Kommunen.
Die Lage der Kommunen ist aktuell vielschichtig. Einigen geht es
gut bis sehr gut. In der Regel sind das Kommunen, die seitens ihrer
Landesregierung angemessen unterstützt werden - auch bei der
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Ein Teil der Kommunen
aber sieht sich vor unlösbare Aufgaben gestellt. Abbild dieser
Problemlage ist die teilweise schwere Finanzsituation der Kommunen.
Problematisch sind hier vor allem die deutlich gestiegenen
Ausgaben für soziale Leistungen - und das, obwohl der Bund im Jahr
2014 mit der letzten Stufe bei der Übernahme der Grundsicherung im
Alter die Kommunen bei den Sozialausgaben nochmals um mehr als 1,5
Milliarden Euro entlastet hatte. Hier schlagen die erheblichen
Flüchtlingszahlen zu Buche. Der Bund hat bereits weitere Hilfe
zugesichert, allerdings müssen auch die Länder ihrer Verantwortung
gerecht werden.
Doch nicht nur in der Asyl- und Flüchtlingspolitik steht der Bund
an der Seite der Kommunen. In anderen Bereichen können sich die
Kommunen ebenso auf die Unterstützung des Bundes verlassen - sei es
bei Sozialentlastungen, der Städtebauförderung, dem Ausbau der
frühkindlichen Betreuung, der Förderung der Verkehrsinfrastruktur
oder dem Ausbau der Breitbandversorgung. Der Bund ist ein
verlässlicher Partner der Kommunen. Er leistet einen elementaren
Beitrag zu ihrer Finanzausstattung und damit zur Wahrung der
kommunalen Selbstverwaltung. Und was von besonderer Bedeutung ist:
Der Bund leistet dies, obwohl für eine aufgabenangemessene
Finanzausstattung der Kommunen verfassungsrechtlich die Länder
zuständig sind.
Mit dem in erster Lesung beratenen Antrag der Regierungsfraktionen
'Für gleichwertige Lebensverhältnisse - Kommunalfreundliche Politik
des Bundes konsequent fortsetzen' appelliert der Deutsche Bundestag
an die Länder, zusätzliche Spielräume der Kommunen nicht einzuengen
und Investitionsmöglichkeiten nicht zu beschränken. Dieser Appell
darf seitens der Länder gerne auch als klare Aufforderung verstanden
werden. Der Bund hält seine Zusagen zur Stärkung der Kommunen ein.
Nun müssen sich die Länder als verlässlicher Partner erweisen. Nur
wenn Bund und Länder gemeinsam an einem Strang ziehen, wird es
gelingen, die Finanz- und Investitionskraft der Kommunen nachhaltig
zu stärken. Der vorliegende Antrag enthält viele Ansätze zur
Verstetigung und konsequenten Fortsetzung der kommunalfreundlichen
Bundespolitik. Es bleibt zu hoffen, dass die Länder mitziehen und
ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht werden."
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Datum: 24.09.2015 - 14:17 Uhr
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