Mitteldeutsche Zeitung: zu Kachelmann
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die Pressefreiheit. Warum das so ist, ergibt sich aus einem Urteil
des Bundesgerichtshofs vor 34 Jahren. Damals, am 20. Januar 1981,
erkannte der VI. Zivilsenat im Boulevard-Blatt "Fehlentwicklungen
eines Journalismus", der die Aufgabe der Presse und ihre
Verantwortung aus dem Auge verloren habe. Mit diesen ebenso höflichen
wie klaren Worten wiesen die Bundesrichter eine Klage der Zeitung
gegen den Journalisten Günter Wallraff zurück, der in seinem berühmt
gewordenen Buch "Der Aufmacher" ihre einschlägigen Arbeitsmethoden
eindrücklich beschrieben hatte. Seit diesem Urteil ließ das Blatt
kaum eine Gelegenheit verstreichen, die höchstrichterliche Bewertung
zu bestätigen. Deshalb erinnert die juristische Niederlage des
Blatts wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten die Medien
insgesamt an ihre Verantwortung und die Notwendigkeit medialer
Aufklärung.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 30.09.2015 - 18:58 Uhr
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