Klirrende Kälte: Gefahr von Wasserrohrbrüchen steigt!
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Doch Hauseigentümer können vorbeugen. Alle Räume im Gebäude sollten ausreichend geheizt sein. Gerade wenn Räume nicht ständig genutzt werden, sollten die Heizungen nicht ganz aus-gestellt werden. Nur wenn stets gleichmäßige und ausreichende Temperaturen herrschen, be-steht ein guter Schutz vor geplatzten Wasserrohren. Das kann auch die Frostschutzstellung am Heizungsventil nicht leisten, da sie lediglich dafür sorgt, dass die Heizkörper nicht einfrieren. Die Rohre in den Wänden werden nicht geschützt. Handeln sollten Hauseigentümer spätestens dann, wenn Heizkörper kalt bleiben oder kein Wasser mehr aus den Leitungen kommt. Zwar ist es dann „zu spät“, die Leitungen sind eingefroren, doch kann der Schaden noch kleiner gehalten werden.
Ausreichendes Heizen ist wichtig zur Vorbeugung. Genauso wichtig ist spätestens im Schadens-fall jedoch ein ausreichender Versicherungsschutz. Für das Gebäude ist der Abschluss einer Leitungswasserversicherung sinnvoll, sofern diese Versicherung nicht von der Wohngebäude-versicherung mit umfasst wird. Für Möbel, Elektrogeräte und sonstige Gegenstände in der Woh-nung sollte – nicht nur im Falle von Leitungswasserschäden – eine Hausratversicherung vor-handen sein. Und im Falle einer Vermietung sollte jeder Vermieter für eine ausreichende Haft-pflichtversicherung sorgen.
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Datum: 19.10.2015 - 15:37 Uhr
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