Bäume, Sträucher, Hecken: Rücksicht besser als Rückschnitt

Bäume, Sträucher, Hecken: Rücksicht besser als Rückschnitt

ID: 1277422
(firmenpresse) - Jeder kann seinen Garten grundsätzlich nutzen, wie er will. Soll ein Baum, Strauch oder eine Hecke gepflanzt werden, müssen jedoch bestimmte Grenzabstände beachtet werden. Diese kann jedes Bundesland selbst festlegen. In Bayern dürfen Bäume, Sträucher und Hecken nur mit einem Abstand von mindestens einem halben Meter zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Sind diese Pflanzen über zwei Meter hoch, dann ist sogar ein Abstand von mindestens zwei Metern vorgeschrieben. Um künftigen Streit mit dem Nachbarn von vornherein zu vermeiden, sollte die natürliche Wuchshöhe der Gehölze bereits beim Anpflanzen berücksichtigt und die entsprechenden Grenzabstände eingehalten werden. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin.

Bei Bäumen wird der Grenzabstand von der Mitte des Baumstammes (dort wo er aus dem Bo-den austritt) bis zur Grundstücksgrenze gemessen. Bei Sträuchern und Hecken von der Mitte der am nächsten an der Grundstücksgrenze befindlichen Triebe. Halten die Gehölze den erfor-derlichen Grenzabstand nicht ein, hat der Nachbar einen Anspruch auf Entfernung bzw. Rück-schnitt dieser Pflanzen.

Der Anspruch muss allerdings innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht werden, ansonsten verjährt er. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Verletzung der Ab-standsvorschrift erkennbar wird. Sie beginnt bei Pflanzen, die über die zulässige Höhe hinaus-wachsen, also mit Ablauf des Jahres in dem das passiert. Bei Pflanzen, die von Anfang an den Grenzabstand nicht einhalten, beginnt die Verjährung mit Ablauf des Jahres, in dem das Gehölz gepflanzt wurde. Geht ein Baum, Strauch oder eine Hecke ein und wird ersetzt, so beginnt die Verjährungsfrist von vorne. Auf den Lauf der Verjährungsfrist hat es keine Auswirkung, wenn der Eigentümer des Grundstücks innerhalb der Frist wechselt.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Haus & Grund Bayern ist der Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, gesetzlich vertreten durch Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand, und RA Peter Schicker, stellvertretender Vorstand. Dem Landesverband gehören 105 Vereine an, die die Interessen von über 125.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten. Haus & Grund Bayern engagiert sich in Politik und Gesellschaft, damit die Interessen der privaten Eigentümer etwa in Gesetzgebungsverfahren gehört werden. Aktuelle Themen sind derzeit unter anderem die Debatte um Mietrechtsänderungen sowie die energetische Sanierung von Immobilien.



drucken  als PDF  BGH: Rückgriff auf Kaution während des laufenden Mietverhältnisses Hausbau verzögert sich? Nutzungsausfallentschädigung prüfen!
Bereitgestellt von Benutzer: hugbay
Datum: 19.10.2015 - 15:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1277422
Anzahl Zeichen: 1877

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Raimund Sieg
Stadt:

München


Telefon: 08954041330

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 609 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bäume, Sträucher, Hecken: Rücksicht besser als Rückschnitt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Haus & Grund Bayern (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wahl des Versammlungsortes bei einer Eigentümergemeinschaft ...
Das Amtsgericht Dortmund hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, bei dem als Versammlungsort einer zerstrittenen Wohnungseigentümergemeinschaft die Waschküche ausgewählt worden war. Zur Versammlung selbst erschien ein Bevollmächtigter mehrerer Wohnungseigentümer um vier Minuten verspä

Keinen Anspruch auf Herausgabe der E-Mail-Adressen weiterer Wohnungseigentümer ...
Zwar hat jeder Wohnungseigentümer aufgrund eines berechtigten Interesses Anspruch gegen den WEG-Verwalter auf Herausgabe einer aktuellen Wohnungseigentümerliste mit Namen sowie aktueller Anschrift, da die Wohnungseigentümer in einer Gemeinschaft verbunden sind. Die WEG-Verwaltung ist aber nicht b

Braucht mein Haus einen neuen Energieausweis? ...
Die Energieausweise haben mit den Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie enthalten wichtige energetische Kennwerte, die bei Vermietungsanzeigen in der Anzeige veröffentlicht werden müssen. Vermieter müssen zudem bei einer Neuvermietung unaufgefordert einen (gültigen) Energieausweis vorlegen


Weitere Mitteilungen von Haus & Grund Bayern


BGH: Rückgriff auf Kaution während des laufenden Mietverhältnisses ...
Während der Mietzeit kann der Vermieter wegen unstreitiger, rechtskräftig festgestellter oder of-fensichtlich begründeter Forderungen auf die Kaution zugreifen. Eine Vereinbarung, die es dem Vermieter gestattet, während des laufenden Mietverhältnisses die Kaution zur Befriedigung strei-tiger Fo

Klirrende Kälte: Gefahr von Wasserrohrbrüchen steigt! ...
Klirrende Kälte – milde Temperaturen! Dieser Wechsel macht auch den Wasserrohren zu schaf-fen. Denn wenn Wasser in Heizungs- oder Trinkwasserleitungen friert und bei milden Tempera-turen wieder taut, können die Rohre platzen. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayer

Schneeräumpflicht: Kosten für Winterdienst nun von der Steuer absetzbar ...
Die Inanspruchnahme eines Winterdienstes, der jenseits der eigenen Grundstücksgrenze auf öf-fentlichem Grund geleistet wird, kann als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies stellt eine Erleichterung für viele Eigentümer dar, denn die kalte Jahreszei

Laubfall: Nachbars Blätter sind zu dulden ...
Fällt das Laub der Bäume und Sträucher des Nachbarn auf das eigene Grundstück ist dies är-gerlich. Insbesondere die Reinigung von Dachrinnen, Garagenzufahrten oder Terrassen ist mühsam und aufwendig. Hauseigentümer sollten wegen des störenden Laubs das Gespräch mit ihren Nachbarn suchen, de


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z