Rechtsschutzversicherung hilft bei Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten
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streitsüchtig: Jeder dritte Deutsche hatte bereits Zoff mit dem
Nachbarn. In vielen Fällen reicht in diesem Zusammenhang ein
klärendes Gespräch. Wenn der Streit ausartet, ist es jedoch von
Vorteil, wenn man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.
Denn die zahlt nicht nur für aufkommende Gerichtskosten sondern auch
für Rechtsberatungen und Mediationen.
www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de zeigt, welche Leistungen
eine Rechtsschutzversicherung sonst noch bietet und bei welchen
Versicherern man am besten aufgehoben ist.
Am meisten fühlen sich die Deutschen durch Lärm belästigt. Laut
einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung ist Lärmbelästigung
der häufigste Streitgrund unter Nachbarn in Deutschland. Der
zweithäufigste Grund sind laut der Studie "Nicht eingehaltene
Nachbarpflichten", z. B. wenn das Treppenhaus nicht geputzt oder der
Rasen nicht gemäht wurde. Streitigkeiten mit dem Nachbarn sollten
generell immer erst durch ein Gespräch geklärt werden, bevor das
ganze vor Gericht geht. Denn oft kann die Auseinandersetzung durch
eine Mediation oder eine Schlichtung bereits im Vorhinein geklärt
werden. Das spart eine Menge Kosten und entlastet die Gerichte.
Fast alle Rechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten für eine
Mediation. Bei einer Mediation geht es nicht darum, einen Gewinner
und einen Verlierer zu ernennen, sondern es soll auf konstruktive
Weise eine Möglichkeit erarbeitet werden, wie beide Seiten zu einer
Einigung gelangen. Diese Möglichkeit der Streitschlichtung eignet
sich besonders gut für Parteien, die noch länger miteinander
auskommen sollen, wie etwa Nachbarn. Denn das Ziel einer Mediation
ist es, dass sich im besten Fall die zerstrittenen Parteien
anschließend wieder verstehen. Die meisten Versicherer übernehmen
mittlerweile die Kosten für eine Mediation. Welche Versicherer im
Vergleich die besten Leistungen bieten, erfährt man auf
www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de.
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Juliane Weiß
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Datum: 20.10.2015 - 08:35 Uhr
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