Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Anlageberatung
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sollte man damit besser keine Ministerialbeamten beauftragen. Der vom
Bundesfinanzministerium vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz,
mit dem das bisherige Beratungsprotokoll für Anlagegespräche
abgeschafft werden soll, stößt jedenfalls bei den Banken auf herbe
Kritik. »Das ist ja sogar mehr, statt weniger Bürokratie«, heißt es.
Den Anstoß zur ursprünglichen Regelung gaben Forderungen von
Verbraucherschützern, die zu Recht Fälle von auffälliger
Falschberatung heftig kritisiert hatten. Herausgekommen ist
allerdings nun ein Fragebogen, der so umfangreich ist, dass er Kunden
wie Bankberater gleichermaßen nervt. So kommt es, dass diejenigen,
die es sich leisten können, heute lieber einen Vermögensverwalter
beauftragen oder gar einstellen. Das erspart ihnen, jeden kleinen
oder mittleren Aktienkauf persönlich absegnen zu müssen.
Zeit ist Geld - nicht nur für Millionäre und Milliardäre. Die
jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Geeignetheitserklärung spart
weder Zeit noch Nerven. Richtig wäre eine möglichst detaillierte
Vereinbarung, was ein Bankberater tun darf und was nicht. Die
Freiheit, die ihm dies verschaffen würde, wäre natürlich mit größerer
Verantwortung verbunden - und mit einem höheren Haftungsrisiko.
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Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
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Datum: 20.10.2015 - 21:00 Uhr
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