Politik muss klare Regeln für Qualität setzen / MdB Katzmarek spricht sich für konsequente Standards bei Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige aus
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Pletowski in Rastatt hat sich die Bundestagsabgeordnete Gabriele
Katzmarek für klare Qualitätskriterien bei der Zulassung von
Servicedienstleistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige
ausgesprochen. "Wir müssen durch eindeutige politische Vorgaben dafür
sorgen, dass sich die Betroffenen darauf verlassen können, von
zuverlässigen Anbietern gleichbleibend hochwertige
Betreuungsleistungen zu bekommen", so die SPD-Abgeordnete mit Blick
auf die anstehenden Parlamentsberatungen zum Zweiten
Pflegestärkungsgesetz (PSG II).
Schon mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz hatten ambulant
versorgte Pflegebedürftige und deren Angehörige die Möglichkeit
bekommen, bis zu 40 Prozent des für Sachleistungen bereitstehenden
Geldes für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote
einzusetzen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Hilfen im Haushalt
oder Begleitungen bei alltäglichen Erledigungen handeln. "Diese
Leistungen sollen nun nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur von
zugelassenen ambulanten Pflegediensten, sondern auch von Anbietern
erbracht werden können, die keiner Qualitätssicherung unterliegen. Im
Klartext bedeutet dies, dass die Pflegebedürftigen zukünftig auf
Gedeih und Verderb mitunter höchst zweifelhaften ,Agenturen'
ausgeliefert sein werden, die nicht einmal Minimalanforderungen
erfüllen müssen", warnte SPPS-Betreiberin und Vizepräsidentin des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa),
Susanne Pletowski, die befürchtet, dass "Schwarzarbeit und
Billigpflege in Deutschland Tür und Tor geöffnet wird".
Auch die Abgeordnete Katzmarek, die sich in Gesprächen mit
SPPS-Patienten und Mitarbeitern von der Qualität der erbrachten
Dienstleistungen überzeugen konnte, sprach sich für eine konsequente
Bekämpfung von Schwarzarbeit in den Haushalten von Pflegebedürftigen
und gegen ungeprüfte Betreuungsleistungen aus. "Bei der
Flexibilisierung von Leistungen müssen wir sicherstellen, dass die
hohe Qualität der ambulanten Pflege in Deutschland nicht durch die
Hintertür gefährdet wird."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast
1.000 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Stefan Kraft, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.:
0711/96 04 96-0, www.bpa.de
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Datum: 06.11.2015 - 11:34 Uhr
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