Lausitzer Rundschau: Das Unikat Mensch
Bundestag beschließt Sterbehilfegesetz
ID: 1286092
Donnerstag gefallen. Als es im Bundestag nämlich nicht wie gestern um
die Beihilfe zum Suizid durch Ärzte oder Sterbehilfevereine ging,
sondern um die Palliativmedizin. Um ein Lebensende in Würde, am
besten zu Hause, am besten ohne Schmerzen. "Mehr Lebenshilfe statt
Sterbehilfe" forderte der durch die Krankheit ALS komplett gelähmte
Journalist Benedict Maria Mülder kürzlich in einem Kommentar, den er
mithilfe seiner Augen schrieb. Dass das Thema überhaupt so eine
Dimension bekommen hat, liegt eben auch daran, dass der Tod in
unserer Gesellschaft oft so unwürdig daherkommt: verzweifelt, allein,
in Kliniken, im Heim. Davor hat jeder Angst. Die Palliativmedizin
wird nun verbessert, die Mittel dafür werden aufgestockt. Nicht
ausreichend zwar, aber es ist ein erster Schritt. Der zweite Grund
für die Debatte ist der drohende Verlust einer moralischen roten
Linie. Ob es Ärzte sind, die sich regelrecht auf die Sterbehilfe
spezialisiert haben, oder Vereine, die mal mit, mal ohne
Gewinnabsicht helfen - immer wird ein Rubikon überschritten. Er
besteht darin, dass durch die organisierte, scheinbar problemlose
Form ein Druck entsteht: Komm, Oma, hier hast du die Adresse, du
weißt, was du zu tun hast. Das korrespondiert mit der Vereinzelung
der Sterbenden, ist sozusagen die organisierte, sogar kommerzielle
Antwort darauf. Dieses Treiben wird nun unter Strafe gestellt. Zwar
ist die Wirkung dieses Beschlusses begrenzt - die Adressen in der
Schweiz, Holland oder Belgien gibt es weiterhin. Aber Deutschland
will ein solches Sterbehilfeland (noch) nicht sein. Das hat die
Bundestagsmehrheit nach einem eindrucksvollen Diskussionsprozess mit
ebenso eindrucksvoller Mehrheit festgehalten. Ebenso wichtig ist
freilich, dass es trotzdem noch Auswege gibt. Ein Totalverbot, wie es
einige forderten, hätte bedeutet, einen Zwang zum Leben zu verordnen.
Wer will ein so großer Richter sein! Ärzte müssen auch weiter im
Einzelfall eine Therapie abbrechen oder ein Medikament zur Verfügung
stellen können, auch Angehörige müssen das dürfen, so lange der freie
Wille des Sterbenden klar erkennbar ist. Das Klügste zu diesem Thema
hat außerhalb des Parlaments der ehemalige SPD-Vorsitzende Franz
Müntefering formuliert, der vor einigen Jahren seine eigene Frau beim
Sterben begleiten musste. Der Mensch sei ein Unikat, sagte
Müntefering. Jedes Leben sei ein Unikat, jedes Sterben auch. Es gebe
keine Regelung für alle Fälle. Gut, dass der Bundestag einer solchen
Versuchung nicht erlag.
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Datum: 06.11.2015 - 20:28 Uhr
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