Pflegegesetz erhöht Armutsrisiken
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Deutschen Bundestag erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
"Dieses Gesetz bedeutet zunächst eine klare Verbesserung für die
von Pflege betroffenen Menschen. Denn der Zugang zu den Leistungen
wird durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gerechter.
Gleichwohl fehlt dem Gesetz ein solidarisches Finanzierungskonzept.
Und das ist mit Blick auf die steigenden Armutsrisiken in der Pflege
ein Verhängnis. An dieser Stelle dürfen wir den Gesetzgeber nicht aus
seiner Pflicht entlassen. Er muss nachbessern und die finanziellen
Belastungen stärker umlagefinanziert verteilen."
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Datum: 13.11.2015 - 08:00 Uhr
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