IVD Nord: Hamburger Mietenspiegel 2015 - Gleichmacherei statt Transparenz und Rechtssicherheit
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Öffentlichkeit vorgestellt. Definitionsgemäß soll der Mietenspiegel
einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für frei
finanzierte Wohnungen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,
Beschaffenheit und Lage geben.
Der Hamburger Mietenspiegel wird unter der Federführung der
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erstellt und dabei von einem
Arbeitskreis begleitet, dem der IVD Nord, weitere
wohnungswirtschaftliche Verbände sowie Mieterorganisationen und
Gerichte angehören.
Der IVD Nord erkennt die hohe methodische Qualität des Hamburger
Mietenspiegels an, der zu den wenigen qualifizierten Mietenspiegeln
in Deutschland gehört. Kritisch sieht der IVD Nord jedoch, dass es
auch mit dem Mietenspiegel 2015 nicht gelungen ist, die
Lageverhältnisse in Hamburg differenzierter darzustellen.
So kennt der Hamburger Mietenspiegel bzw. das Lagenverzeichnis der
Stadt lediglich zwei Lagen. "Den komplexen Wohnungsmarkt einer
Metropole mit 1,8 Millionen Einwohnern in nur zwei Lagen zu
unterteilen ist unzureichend", kritisiert der Vorsitzende des IVD
Nord, Axel-H. Wittlinger, und macht die daraus resultierende
Ungenauigkeit an einem Beispiel deutlich.
Die Miete für eine gleich alte, gleich große, gleich ausgestattete
Mietwohnung in guter Wohnlage in Harburg und in Eppendorf ist im
Mittelwert laut Mietenspiegel gleich hoch. "Das sieht in der Praxis
doch ganz anders aus; die Mieten hier und dort unterscheiden sich
erheblich", erklärt Wittlinger.
"Insbesondere mit der Einführung der Mietpreisbremse steigt die
Unsicherheit bei Vermietern und Mietern, die richtige und angemessene
Miete in der Spannbreite des jeweiligen Tabellenfeldes einzuordnen.
Wir sehen die Gefahr von erhöhtem Streitpotenzial", warnt Wittlinger.
Für die Erstellung des Mietenspiegels 2017 fordert der IVD Nord
eine praxisnahe Berücksichtigung der "wohnwertrelevanten" Merkmale
und eine transparente Handlungsempfehlung für Vermieter und Mieter,
wie diese Merkmale zu bewerten und zu gewichten sind.
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Datum: 26.11.2015 - 13:32 Uhr
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