Aufhebungsvertrag statt Kündigung - warnende Hinweise für Arbeitnehmer
ID: 1293206
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen, Rechtsrat einholen:
Wenn der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt, sollten Sie als Arbeitnehmer auf keinen Fall sofort unterschreiben. Wenn der Arbeitgeber Druck macht, ist nahezu immer etwas faul.
Bei einem seriösen Angebot wird dem Arbeitnehmer auch immer hinreichend Prüfungszeit gewährt, sodass er rechtlichen Rat einholen kann. Wenn der Arbeitnehmer sofort unterzeichnet, ist dieser Fehler meistens nicht mehr zu korrigieren.
Nachteile eines Aufhebungsvertrages beim Bezug von Arbeitslosengeld:
Aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Zeit zu prüfen hat, rate ich in der Regel von einem Aufhebungsvertrag ab. Hier drohen häufig Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld. Zum einen eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld und zum anderen bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist eine (teilweise) Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld.
Kündigung und Kündigungsschutzklage bringen mehr Geld als ein Aufhebungsvertrag:
Die maßgebliche Begründung dafür, dass Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben sollten, ist allerdings, dass man bei einer Kündigung mit anschließender Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht in der Regel mehr Geld erhält. Warum ist das so?
Indem er dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anbietet, will der Arbeitgeber in erster Linie Geld sparen. Erhebt der Arbeitnehmer nämlich infolge einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage, besteht für den Arbeitgeber das erhebliche Risiko, dass die Kündigung am Ende nicht durchgeht und er den Arbeitnehmer zurücknehmen muss. Dann muss er für viele Monate das Gehalt nachzahlen, obwohl er keine Arbeitsleistung erhalten hat. Das ist ein hoher Schaden. Deswegen ziehen es Arbeitgeber dann im Prozess vor, eine entsprechend hohe Abfindung anzubieten, um den Arbeitnehmer endgültig loszuwerden. Auch wichtige weitere Ansprüche, wie ein sehr gutes Zeugnis und dessen konkreter Inhalt, Prämienzahlungen, Überstunden, Urlaubsansprüche und deren Abgeltung, Freistellung usw., lassen sich in einem gerichtlichen Vergleich meistens günstiger für den Arbeitnehmer regeln, als in einer außergerichtlichen Aufhebungsvertrag.
Die durch die Beauftragung eines Anwalts entstehenden zusätzlichen Kosten werden somit regelmäßig durch wesentlich bessere Leistungen deutlich übertroffen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte immer diesen Weg wählen. Aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer keine Rechtsschutzversicherung hat, werden die Anwaltskosten meistens schon allein dadurch finanziert, dass die Sperrzeit vermieden wird.
Fazit: Finger weg vom Aufhebungsvertrag
Mit Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages geht in der Regel viel Geld verloren. Je mehr Druck der Arbeitgeber macht, umso mehr sollte sich der Arbeitnehmer fragen, warum dieser Druck aufgebaut wird. In der Regel will nicht der Arbeitnehmer den Arbeitgeber verlassen, sondern der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer loswerden und Abfindungszahlungen sparen. Wer dem nachgibt, verschenkt Geld.
Gern beraten wir Sie im Zusammenhang mit Aufhebungsvertrag und führen für Sie Kündigungsschutzverfahren durch, deutschlandweit!
19.11.2015
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 ? zuzüglich MwSt.
Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
k-ndigung
aufhebungsvertrag
arbeitgeber
arbeitnehmer
k-ndigungsschutzklage
abfindung
rechtsrat
fachanwalt
arbeitsrecht
rechtsanwalt
berlin
essen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 30.11.2015 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1293206
Anzahl Zeichen: 5125
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1069 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aufhebungsvertrag statt Kündigung - warnende Hinweise für Arbeitnehmer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
BDI will Bürger an den Kosten des Atomausstiegs beteiligen ...
(Agenda News) Es ist das eingetreten, was Skeptiker immer befürchtet haben. Nach Pressemitteilungen hat sich BDI-Präsident Ulrich Grillo, Mitglied der neuen Atom-Kommission, für eine Beteiligung des Staates an den Kosten des Atomausstiegs ausgesprochen. Zwar gilt das Verursacherprinzip, nach dem
Thüringische Landeszeitung: Die Scharfmacher - Die AfD wird zur Partei der Rechtsausleger / Leitartikel von Axel Zacharias zum Parteitag der AfD in Hannover ...
Wir sitzen hier in Thüringen in der ersten Reihe, wenn es um die Zukunft der AfD geht. In Erfurt lässt sich exemplarisch beobachten, wohin die Rechtsausleger-Partei steuert. Nicht Frauke Petry verkörpert den künftigen Stil jener Truppe, die vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise aus der
Weser-Kurier: Kommentar von Michael Lambek zum Mittelweserausbau ...
Offenbar ist der End-Ausbau der Mittelweser zu den Akten gelegt worden - wegen zu geringer Nachfrage, heißt es. Die Reeder werden keine Schiffsstaus auf der Mittelweser inszenieren, um das Gegenteil zu beweisen. Die Transportwirtschaft könnte die Verbindung von Weser und Mittellandkanal zwar g
Weser-Kurier: Kommentar von Peter Voithüber die Olympia-Absage Hamburgs ...
München wollte nicht, und Hamburg will nun auch nicht. Nach der anfänglichen Euphorie für die Olympia-Bewerbung im Jahr 2024 ist das eine faustdicke Überraschung. Und das Nein ist noch eines: sehr schade. Nicht nur, weil Sport-Deutschland damit das Signal sendet, kein Ort mehr für weltverbin




