Mitteldeutsche Zeitung: zum Asylrecht
ID: 1307602
hat, der etwas vom Recht versteht - die Bundesrepublik gehört nicht
dazu. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention darf ein straffällig
gewordener Flüchtling nur ausgewiesen werden, der "aus
schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes
anzusehen ist". Aber die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung macht
klar, dass diese Gefahr im vorliegenden Fall gerade nicht besteht.
Grundkenntnisse des Straf- und des Flüchtlingsrechts sollten sowohl
von einem Innen- als auch von einem Justizminister zu erwarten sein.
Die abscheulichen Exzesse in Köln verlangen staatliche Reaktionen.
Vor allem aber verlangen sie eine hysteriefreie Debatte.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.01.2016 - 19:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1307602
Anzahl Zeichen: 915
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Halle
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 244 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zum Asylrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).