Mitteldeutsche Zeitung: zum Asylrecht

Mitteldeutsche Zeitung: zum Asylrecht

ID: 1307602
(ots) - Glücklich das Land, das einen Bundesinnenminister
hat, der etwas vom Recht versteht - die Bundesrepublik gehört nicht
dazu. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention darf ein straffällig
gewordener Flüchtling nur ausgewiesen werden, der "aus
schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes
anzusehen ist". Aber die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung macht
klar, dass diese Gefahr im vorliegenden Fall gerade nicht besteht.
Grundkenntnisse des Straf- und des Flüchtlingsrechts sollten sowohl
von einem Innen- als auch von einem Justizminister zu erwarten sein.
Die abscheulichen Exzesse in Köln verlangen staatliche Reaktionen.
Vor allem aber verlangen sie eine hysteriefreie Debatte.



Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Südwest Presse: KOMMENTAR zu ISTANBUL
Ausgabe vom 13.01.2016 Mitteldeutsche Zeitung: zum Unwort
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.01.2016 - 19:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1307602
Anzahl Zeichen: 915

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Halle



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 244 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zum Asylrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Mitteldeutsche Zeitung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z