Erfolg gegen Sanktionspraxis der Bundesagentur für Arbeit ist ermutigend
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Erfolg gegen Sanktionspraxis der Bundesagentur für Arbeit ist ermutigend
"Die Kürzung der ohnehin zu geringen Sozialleistung ist grundrechtswidrig. Die jüngst bekannt gewordenen Zahlen zeigen, wie nötig die Streichung des Sanktionsparagrafen ist: So wurden im Zeitraum Januar bis Juni 2009 rund 202.000 Leistungskürzungen wegen sogenannter Meldeversäumnisse von den Jobcentern ausgesprochen, insgesamt wurden rund 360.000 Sanktionen verhängt.
Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium konnte mit dieser Anfrage den Erfolg verbuchen, dass die weisungswidrig Sanktionierten die Transferminderungen nachgezahlt bekommen - zumindest für die Zeit ab dem 20.12.2008, als die Weisung erfolgte."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
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Datum: 27.10.2009 - 18:35 Uhr
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