Ciper & Coll., die Anwälte für Medizin- u. Arzthaftungsrecht auf Erfolgskurs vor Oberlandesger

Ciper & Coll., die Anwälte für Medizin- u. Arzthaftungsrecht auf Erfolgskurs vor Oberlandesgericht Köln

ID: 1307731

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:



(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:



Oberlandesgericht Köln - vom 09. Dezember 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Behandlung einer intraartikularen Radiustrümmerfraktur, OLG Köln, Az.: 5 U 73/14

Chronologie:
Der Kläger erlitt im Jahre 1999 beim Inlineskaten einen Unfall. Im Rahmen der Erstversorgung durch ein Krankenhaus in Krefeld wurde eine Fraktur am rechten Handgelenk diagnostiziert. Die Behandlung erfolgte mittels Anlage eines Fixateurs externe sowie einer Rekonstruktion durch Kirschnerdraht Osteosynthese. Nachdem sich die Beschwerden nicht verbesserten, wurde eine Verplattung in einer Klinik in Köln eingebracht. Seither kann der Kläger seine rechte Hand nicht mehr belasten und seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen.

Verfahren:
Nachdem das Landgericht Köln (Az. 25 O 510/05) in dem Ursprungsprozess die Klage in der ersten Instanz mit klaren Worten abgewiesen hatte, kam der Arzthaftungssenat des OLG Köln (Az.: 5 U 174/08) in dem Berufungsverfahren mit ebenso klaren Worten zur Klagezusprechung und regte zunächst als Vergleichsvorschlag, ohne die Höhe der materiellen Schäden entsprechend zu berücksichtigen, eine pauschale Entschädigung an. Da der Vergleich nicht zustande kam, wurde zunächst nur das Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,- Euro, nebst Zinsen ausgeurteilt. Außerdem stellte das OLG fest, dass alle weiteren materiellen Ansprüche zu zahlen seien.



Da eine außergerichtliche Klärung hinsichtlich der Höhe dieser außergerichtlichen Ansprüche nicht möglich war, musste der Kläger erneut gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, erneut zunächst vor der Arzthaftungskammer des Landgerichtes Köln, das erneut die Klage als unbegründet abwies (Az.: 25 O 279/12). Hiergegen richtete sich die Berufung des Klägers. Das OLG hat ebenfalls erneut das Urteil des Landgerichtes Köln als nicht verwertbar angesehen und den Parteien in der mündlichen Verhandlung angeraten, sich im Bereich von 250.000,- bis 300.000,- Euro zu einigen. Der Kläger ist trotz eines dringenden Hinweises des qualifizierten Arzthaftungssenates des OLG Köln, sich doch insgesamt nunmehr zu vergleichen, diesem nicht nähergetreten. Daraufhin verurteilte das OLG die Beklagte zur Zahlung von rund 25.000,- Euro zuzüglich Zinsen, einer monatlichen Rentenzahlung von 130,- Euro, sowie weiteren materiellen Kosten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Kläger hat nun noch die Möglichkeit, in einem weitergehenden Verfahren die ihm seiner Ansicht nach zustehenden Verdienstausfallschäden zu beanspruchen. Die Dauer dieser neuerlichen Beanspruchung lässt sich derzeit noch überhaupt nicht einschätzen, stellt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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Datum: 13.01.2016 - 10:20 Uhr
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