Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte zum 1. Januar 2016 erhöht

Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte zum 1. Januar 2016 erhöht

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Inklusionsberater weist auf gute Integrationsmöglichkeiten in Handwerksbetrieben hin



(PresseBox) - Erfüllen Betriebe die Beschäftigungspflicht von Schwerbehinderten nicht, muss eine Ausgleichsabgabe geleistet werden. Zum Jahresbeginn sind diese Beiträge gestiegen. Alexander Schwarz, Inklusionsberater bei der Handwerkskammer Region Stuttgart, erklärt, dass private Arbeitgeber auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze behinderte Menschen beschäftigen müssen, wenn sie jahresdurchschnittlich monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. In der Auswahl der behinderten Menschen und auch der Arbeitsplätze, die in Erfüllung der Beschäftigungspflicht besetzt werden, sind Arbeitgeber frei. Ein schwerbehinderter Auszubildender wird mit zwei Pflichtplätzen angerechnet. In besonders schweren Fällen werden gar drei Pflichtplätze angerechnet. Dabei weist Schwarz auf eine Ausnahme hin: Als Arbeitsplatz gelten nicht Stellen, die nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind oder auf denen Beschäftigte weniger als 18 Stunden wöchentlich tätig sind.
Liegt die Erfüllungsquote bei 3 Prozent bis unter 5 Prozent beträgt die Ausgleichsabgabe künftig 125 Euro (bisher 115 Euro), bei einer Quote von 2 Prozent bis unter 3 Prozent sind 220 Euro (bisher 200 Euro) zu begleichen. Wer die Quote gar nicht oder bis lediglich 2 Prozent erfüllt, für den steigt der Satz von 290 Euro auf künftig 320 Euro. Die Erhöhung gilt für alle Pflichtplätze, die ab dem 1. Januar 2016 unbesetzt sind. Die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2016 ist bis spätestens 31. März 2017 zu entrichten. Damit wirkt die Erhöhung erst im Jahr 2017. Für die Ausgleichsabgabe, die im Jahr 2016 für das Jahr 2015 zu entrichten ist, gelten noch die alten Sätze. Die Gelder fließen in den Ausgleichsfonds, aus dem Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, wie beispielsweise Lohnzuschüsse oder technische Arbeitshilfen, mitfinanziert werden.
Alexander Schwarz betont, dass es gerade im Handwerk gute Möglichkeiten für Integration gebe. Viele Beispiele aus der Praxis für gelungene Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse würden belegen, dass kleine und mittelständische Betriebe häufig bereit seien, soziale Verantwortung zu übernehmen. ?Die Erfahrung lehrt uns, dass eine Behinderung nichts über die Leistungsfähigkeit eines Menschen aus aussagt. Es sind oft die eigenen Barrieren im Kopf, die eine Beschäftigung verhindern?, so Schwarz weiter. Was viele nicht wüssten: 85 Prozent der Behinderungen entstehen durch Krankheit.


Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung im Mittel höher qualifiziert sind als nicht schwerbehinderte Arbeitslose. Darüber zeigen viele Befragungen von Unternehmen, dass Motivation und Loyalität zum Arbeitgeber bei Mitarbeitern mit Schwerbehinderung in der Regel höher sind. Finanziell gefördert wird beispielsweise ein Betrieb mit Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung oder den Lohnkosten. Bei der Schaffung neuer, zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplätze werden ebenfalls Zuschüsse in Aussicht gestellt. Auch die Anpassung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes kann finanziell gefördert werden. Über das komplexe Themenfeld berät der Inklusionsberater der Handwerkskammer im Detail. Die Beratungsstelle wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds.
Ansprechpartner: Alexander Schwarz, Berater für Inklusion im Handwerk, Handwerkskammer Region Stuttgart, Tel. 0711 1657-314, alexander.schwarz@hwk-stuttgart.de
Mehr Infos zur Inklusion im Handwerk und zur Arbeit des Inklusionsberater: http://www.hwk-stuttgart.de/artikel/inklusion-chancengleichheit-in-einer-barrierefreien-gesellschaft-67,106,646.html

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Datum: 13.01.2016 - 09:34 Uhr
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