Bareiß: Verbraucher haben bei Vergabe der Netze oberste Priorität
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fairen Wettbewerb
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett das Gesetz zur
Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur
leitungsgebundenen Energieversorgung verabschiedet. Dazu erklärt der
Energiebeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Thomas
Bareiß:
"Die Gesetzesnovelle ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr
Rechtssicherheit bei der Vergabe von Strom- und Gasnetzen. Durch mehr
Transparenz und Rechtsklarheit wird ein fairer Wettbewerb zwischen
kommunalen und privaten Netzbetreibern ermöglicht.
Für den Netzbetrieb gilt weiter: Der Verbraucher kommt zuerst.
Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit stehen bei der Netzvergabe an
erster Stelle. Oberstes Ziel bleibt eine effiziente und sichere
Versorgung der Kunden mit Energie. Nur wenn die unterschiedlichen
Akteure zueinander in einen Wettbewerb um die beste Qualität und den
besten Preis der Versorgung treten, kommt dies dem Verbraucher
zugute.
Im Gesetzgebungsverfahren werden wir das Gesetz im Hinblick auf
einen fairen Wettbewerb und die Gewährleistung von Rechtssicherheit
genau prüfen. Denn Wettbewerb fördert Professionalisierung und
Effizienz, die wir dringend zur erfolgreichen Umsetzung der
Energiewende brauchen."
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Datum: 03.02.2016 - 11:57 Uhr
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