Weser-Kurier: Leitartikel von Peter Hanuschkeüber das Geld

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ID: 1316871
(ots) - Die Begrenzung von Barzahlungen bis maximal 5000
Euro könnte zum Problem werden - zumindest dort, wo große Summen
üblicherweise bar beglichen werden. Doch wen betrifft das schon? Wie
groß ist der Kreis derjenigen, die sich auf einer Auktion ein Pferd
kaufen, die den Gebrauchtwagen oder den Diamantring cash bezahlen?
Die große Mehrheit der Bevölkerung wird auf jeden Fall nicht dazu
gehören. Ist der Aufschrei wegen eines Bargeld-Limits gerechtfertigt?
Die FDP bezeichnet die 5000-Euro-Grenze beispielsweise gar als
Einstieg in ein generelles Bargeldverbot. Für sie ist Bargeld
"gelebte Freiheit", die sie nicht aufgeben will. Wie groß ist diese
Freiheit aber eigentlich, oder andersherum, wie wird sie genutzt? Die
Möglichkeiten des bargeldlosen Zahlens haben sich in den vergangenen
Jahren enorm verbreitet - selbst in den meisten Discountern ist
inzwischen das Zahlen mit Kreditkarte möglich. Internetgeschäfte, die
von Jahr zu Jahr zunehmen, werden ohnehin bargeldlos abgewickelt. Und
wer ein Auto mieten möchte, wird es schwer haben, das mit Bargeld
hinzubekommen. Wenn Verbraucherschützer davon sprechen, dass Bargeld
"gelebter Datenschutz" sei und nicht aufs Spiel gesetzt werden dürfe,
haben viele Verbraucher diesen Schutz allerdings schon längst in
Eigenregie preisgegeben. Eines sollte bei der Diskussion über den
Vorschlag der Bundesregierung zur Einführung einer Obergrenze für die
Bezahlung mit Bargeld auf jeden Fall den meisten Raum einnehmen: Mit
dem Bargeld-Limit soll Geldwäsche erschwert werden, um unter anderem
den Terror zu bekämpfen. Denn Bargeld ist eine entscheidende Basis
für dessen Finanzierung. Kann man also überhaupt etwas gegen diesen
Vorschlag haben? Nein - vorausgesetzt, er ist tatsächlich nicht als
Vorbote eines generellen Bargeldverbots zu verstehen. Denn die
Kartenlesegeräte haben gerne mal ihre Aussetzer. So ganz ohne Bares


geht es eben doch nicht.



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von Norbert Hellmann
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Datum: 03.02.2016 - 20:44 Uhr
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