Das Arbeitszeugnis - fünf Tipps die Arbeitnehmer unbedingt beherzigen sollten
ID: 1317807
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
1. Regelmäßig ein Zwischenzeugnis verlangen
Kaum etwas ist im Arbeitsrecht so schwierig, wie die Berichtigung eines einmal erteilten, schlechten Arbeitszeugnisses. Das Bundesarbeitsgericht vertritt die Auffassung, dass der Arbeitnehmer eine Leistung, die besser als drei ist, beweisen muss. Das ist in der Praxis nahezu unmöglich. Wie will man schon die eigene Arbeitsleistung nachweisen? Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich regelmäßig, während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber zu verlangen. Das Zwischenzeugnis kann zum einen für den Beweis einer besseren Leistung verlangt werden, zum anderen kann man es notfalls bei künftigen Bewerbungen statt eines (zu schlechten) Beendigungszeugnis vorlegen.
2. Beurteilungen außerhalb von Zeugnissen gut aufheben
Manchmal hält man schriftliche Beurteilungen während eines Arbeitsverhältnisses auch auf andere Art und Weise als in einem Zeugnis. So sollte man deshalb auch Glückwunschschreiben und Dankesschreiben für die geleistete Arbeit anlässlich von Geburtstagen, Firmenjubiläen usw. aufheben. Man sollte auch die Beurteilungen der Vorgesetzten, die außerhalb von Zeugnissen erfolgen gut aufheben.
3. Arbeitszeugnis rechtzeitig verlangen
Wenn Vorgesetzte wechseln sollte man rechtzeitig ein Zwischenzeugnis verlangen. Aber auch wenn man selber vorhat, dass Unternehmen zu verlassen, sollte man mit der Bitte um ein Zeugnis nicht zu lange warten. Man hat dann noch genügend Zeit den Inhalt des Zeugnisses mit den Vorgesetzten zu besprechen.
4. Arbeitszeugnis bei Rechtsstreitigkeiten nicht vergessen
Nicht selten kommt es bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Streit mit dem Arbeitgeber. So wird zum Beispiel gegen eine Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben. Hier sollte man immer auch den Inhalt oder zumindest die Gesamtnote des Arbeitszeugnisses mit Regeln. In der Regel sind die Arbeitgeber hier kompromissbereit, da das Zeugnis anders als zum Beispiel die Abmahnung kein Geld kostet.
5. Arbeitszeugnis auch sichern, wenn man schon einen neuen Job hat
Manchmal verzichten Arbeitnehmer, die bereits einen neuen Arbeitsplatz haben, auf das Zeugnis. Das ist ein großer Fehler. Bei künftigen Bewerbungen kommt es auf eine möglichst lückenlose Zeugnishistorie an.
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20.1.2016
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Datum: 05.02.2016 - 18:05 Uhr
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