Azubi und Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis eines Azubi durch den Arbeitgeber nur fristlos gekündigt werden. Kündigungsgsrund kann z.B. der Verdacht einer Straftat sein.
Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Elke Scheibeler(firmenpresse) - Ein Banklehrling war unstreitig spielsüchtig und schwänzte auch gelegentlich die Berufsschule, um zur Spielbank zu gehen. Sein Konto war bereits überzogen. An einem Tag war es u.a. seine Aufgabe, das in den Nachttresorkassetten befindliche Geld zu zählen. Ein anderer Bankangestellter schweißte das Geld später ein, um es an die Landeszentralbank weiterzuleiten. Als es dort einging, wurde ein Fehlbestand von EUR 500,00 in Form von zehn fehlenden EUR 50,00 Scheinen festgestellt. Der Azubi wurde sodann zu einem Personalgespräch eingeladen, das er zweifach verschob. Als der Termin dann stattfand wurde er auf den Fehlbestand angesprochen. Auch wenn der Azubi es bestritt: Die spätere Beweisaufnahme ergab, dass er als erstes die genaue Summe des Fehlbetrags von EUR 500,00 nannte, bevor ihm diese mitgeteilt worden war. Die Bank hatte daher den dringenden Verdacht, dass der Azubi das Geld gestohlen hatte, und kündigte ihn fristlos.
Das Urteil mit dem Azubi
Seine Kündigungsschutzklage blieb über drei Instanzen erfolglos. Nach den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 12.02.2015, 6 AZR 845/13, kann bereits der schwerwiegende Verdacht einer Pflichtverletzung einen wichtigen Grund nicht nur für die Kündigung eines "normalen" Arbeitsverhältnisses, sondern auch für die außerordentliche Kündigung eines Berufsaufsbildungsverhältnisses gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen. Er erteilte hiermit einer anders lautenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln und etlichen Stimmen in der Literatur eine Absage, betonte jedoch, dass der besondere Charakter des Ausbildungsverhältnisses bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Verdachtskündigung Rechnung getragen werden muss. Denn der Auszubildende schuldet keine Arbeitsleistung gegen Zahlung eines Entgeltes, sondern muss sich bemühen, die zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendige berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, § 13 BBiG. Aus diesem Grund ist die Kündigung erschwert und die Vertragsparteien sind besonders eng gebunden. Zudem ist dem Umstand Sorge zu tragen, dass Azubis meist geringe Lebens- und Berufserfahrung haben und den Auszubildenden besondere Fürsogepflichten sowohl in charakterlicher als auch körperlicher Hinsicht treffen. Aus diesem Grund muss der Verdacht der Straftat so schwerwiegend sein, dass er die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses für den Ausbilder objektiv unzumutbar macht.
Das Bundesarbeitgericht beanstandete nicht die Würdigung der Vorinstanzen, die nach Einvernahme von Zeugen insbesondere zum Verlauf des Personalgesprächs zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Azubi in diesem Täterwissen offenbart hatte. Somit konnte gefolgert werden, dass er sich den fehlenden Geldbetrag zugeeignet habe. Hierbei war unerheblich, dass auch der andere, ausgelernte Bankangestellte anlässlich der Bündelung der Scheine Zugriff auf das Geld und Gelegenheit zur Unterschlagung hatte. Denn durch die Aussage im Personalgespräch hatte der Azubi den Kreis der Tatverdächtigen eingegrenzt. Da das Bundesarbeitsgericht auch die Anhörung für ausreichend hielt, hielt es die fristlose Kündigung für wirksam.
Haben Sie Fragen zum Thema Azubi und Kündigung? Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei!
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
azubi
kuendigung
verdachtskuendigung
fristlose-kuendigung
kuendigungschutzklage
auszubildender
lehrling
arbeitgeber
arbeitsgericht
ausbildungsverhaeltnis
ausbildungsvertrag
diebstahl
straftat
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
Sie können diese Pressemitteilung - auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal
Datum: 18.02.2016 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1322578
Anzahl Zeichen: 3485
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Elke Scheibeler
Stadt:
Wuppertal
Telefon: 0202 76988091
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 861 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Azubi und Kündigung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kanzlei Scheibeler (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Manchmal wird er aber auch Angestellten, die nur im Werk oder Büro des Arbeitgebers arbeiten, überlassen. Im Rahmen des Arbeitsvertrages wird oft private Nutzung erlaubt. Der Arbeitnehmer kann sein privates Fahrzeug abschaffen. Der Vorteil der privaten Nutzung wird dann im Rahmen der Gehaltsabrec
Nur Maklerleistung führt zu Maklerlohn ...
Manche/r meint, der Makler oder die Maklerin hätte kaum etwas getan und könne kein Geld verlangen. Muss man seinen Makler auch bei fehlender Maklerleistung bezahlen? Die Antwort lautet wie so oft bei uns Juristen: Es kommt darauf an. Neben dem Abschluss eines wirksamen Maklervertrages stellt di
Quarantäne während des Urlaubs - Gutschrift der Urlaubstage? ...
Denn der Urlaub soll der Erholung dienen. Diese tritt nicht ein, wenn man mit Fieber, Durchfall usw. im Bett liegt. Aber was, wenn man sich "nur" in Quarantäne befindet, also nicht krank, vielleicht noch nicht einmal positiv auf das Corona-Virus getestet ist, aber das Haus nicht verlassen
Weitere Mitteilungen von Kanzlei Scheibeler
Schüler sollten vor Schulabschluss an Berufsunfähigkeitsversicherung denken ...
18.02.2016. Viele Schüler stehen in wenigen Monaten vor dem Schulabschluss und anschließend vor Beginn einer Ausbildung. Eltern, deren Kinder einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen wollen, können für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung oft noch als Schüler b
Vergaberecht 2016 - Was kommt, was bleibt? ...
Die Fachtagung Vergaberecht 2016 des Kommunalen Bildungswerk e.V. vermittelt den Teilnehmer/innen einen fundierten Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen, macht sie mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut und stellt vergaberechtliche Probleme im Kreise der anwesenden Praktikerinnen und Pr
BGH Entscheidung: Deutsches Tierschutzbüro darf zum Boykott aufrufen ...
Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. gewinnt einen Rechtstreit gegen den Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter e.V. vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe und darf nach diesem Urteil zum Boykott aufrufen. Der BGH stärkt damit die Rechte von NGOs. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilt im R
Baumschnitt bis Ende Februar – hohe Unfallgefahr ...
16.02.2016. Nur noch bis Ende Februar dürfen Hecken und Gebüsche gerodet und geschnitten werden. Garten- und Obstbaumbesitzer sollten jedoch gut aufpassen, da der Baumschnitt immer hohe Unfallgefahren birgt, warnt Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (G




