Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Körpergröße als Einstellungskriterium
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großes Problem sein. Deshalb ist es bedauerlich, dass das
Bundesarbeitsgericht den Streit zwischen der Lufthansa und einer
abgelehnten Bewerberin für die Pilotenausbildung nicht wirklich
entschieden hat. Der Vergleich, bei dem sich die Frau mit einem
Zehntel ihrer Forderung zufrieden gegeben hat, lässt zu viele
Fragenoffen.
Aus Sicht der Klägerin machte es Sinn, die Klage mit der
Ungleichbehandlung von Mann und Frau zu begründen. Doch
grundsätzlich geht es darum, zu klären, ob Körpergröße überhaupt ein
Einstellungskriterium sein darf. Bei Hautfarbe, Alter und Geschlecht
gilt bereits ein Diskriminierungsverbot. Dass technische Gründe oft
nur vorgeschoben sind, zeigt das Beispiel Lufthansa. Andere Airlines
fliegen die gleichen Flugzeuge auch mit kleineren Piloten. Der Staat
sollte mit gutem Beispiel vorangehen und zuerst die Diskriminierung
bei Polizisten abschaffen. Korrektes Verhalten und natürliche
Autorität sind keine Frage der Körpergröße. Beweis: Ein Bewerber, der
in NRW abgelehnt wurde, konnte sich zur Amtszeit des früheren
französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy durchaus für dessen
Leibwache bewerben. Selbst nicht groß nahm er nur Bodyguards unter
Vertrag, die kleiner waren als 1,65 Meter.
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Datum: 18.02.2016 - 21:05 Uhr
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