Die Tücken des Zinsswaps als Zinssicherungsinstrument

Die Tücken des Zinsswaps als Zinssicherungsinstrument

ID: 1323797
(PresseBox) - Zinsswapverträge dienen in Kombination mit einem variabel verzinslichen Investitionsdarlehen der langfristigen Zinsbegrenzung; die Vertragskombination simuliert insoweit ein ansonsten übliches annuitätisches Festzinsdarlehen. Doch nicht immer handelt es sich hierbei ? trotz Empfehlung durch die Bank ? um die für den Darlehensnehmer günstigste Finanzierungsvariante. Denn oftmals mangelt es bei derartigen Vertragskombinationen an den notwendigen Beratungsleistungen durch die Bank und der Berücksichtigung der Wünsche und Ziele des Darlehensnehmers.
Wie ?funktioniert? die Umwandlung des variabel verzinslichen Darlehens mittels Zinsswapvertrag in ein virtuelles Festzinsdarlehen?
?Gegenstand des Zinsswapvertrages ist der Austausch von Zinszahlungen zwischen dem Darlehensnehmer und Swapvertragspartner sowie dem Darlehensgeber/Swapvertragspartner, wobei die Bank dabei in der Regel an den Darlehensnehmer einen variablen Zins und der Darlehensnehmer/Swapvertragspartner an die Bank einen Festzins zahlt?, erklärt Helmut-Joachim König, Kreditsachverständiger der Financial Advices GmbH im Göttingen. Die Zinsen berechnen sich auf einen Bezugsbetrag, der der Darlehenssumme entspricht. Im Idealfalle heben sich die Zinsen, die der Darlehensnehmer aus dem variablen Darlehensvertrag schuldet und die variablen Zinsen, die der Darlehensnehmer aus dem Swapvertrags erhält, auf, sodass der Darlehensnehmer im Endeffekt mit dem Festzins aus dem Swapvertrag belastet ist.
?Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, entpuppt sich häufig als eine komplexe und unzweckmäßige Vertragskombination, die den Darlehensnehmer und Swapvertragspartner über Gebühr belastet?, so König. Warum? Nachteile ergeben sich bereits daraus, dass das variabel verzinsliche Darlehen von beiden Vertragsparteien jederzeit gekündigt werden kann. Kündigt z. B. die Bank das Darlehen und muss der Darlehensnehmer insoweit den aufgenommenen Kredit zurückführen, bleibt er dennoch an die Zahlungspflichten aus dem Swapvertrag gebunden. Aus dem Sicherungsgeschäft wird nun ein Spekulationsgeschäft, das der Darlehensnehmer gar nicht abzuschließen bedachte.


Zudem hat kaum ein Darlehensnehmer Kenntnis davon, dass seine Vertragsstellung im Swapvertrag ständigen ?Kursschwankungen? unterliegt. Fällt der Geld- bzw. Kapitalmarktzins, wird der Swapvertragspartner durch zum Teil hohe negative Marktwerte belastet, ?schwebende Verbindlichkeiten?, die bei Auflösung des Swapvertrages an den Bankpartner zu zahlen wären. Solche Verbindlichkeiten können die Bonität des Darlehensnehmers extrem belasten und damit seinen wirtschaftlichen Freiraum erheblich einschränken. Häufig fehlt dem Darlehensnehmer jegliche Kenntnis dieses Sachverhalts.

Die Financial Advices GmbH - Kreditsachverständige - hat es sich zur Aufgabe gemacht, Darlehensnehmern und Anlegern zu helfen, ggf. zu viel berechnete Zinsen und Gebühren sowie bereits verloren geglaubtes Anlagekapital zurückzugewinnen. Grundlage dieser Arbeit ist es, Fehler in Finanzverträgen zu erkennen, ihren wirtschaftlichen Gegenwert zu ermitteln sowie diese Ansprüche in Kooperation mit Rechtsanwälten geltend zu machen und durchzusetzen.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Financial Advices GmbH - Kreditsachverständige - hat es sich zur Aufgabe gemacht, Darlehensnehmern und Anlegern zu helfen, ggf. zu viel berechnete Zinsen und Gebühren sowie bereits verloren geglaubtes Anlagekapital zurückzugewinnen. Grundlage dieser Arbeit ist es, Fehler in Finanzverträgen zu erkennen, ihren wirtschaftlichen Gegenwert zu ermitteln sowie diese Ansprüche in Kooperation mit Rechtsanwälten geltend zu machen und durchzusetzen.



drucken  als PDF  Dr.-Klein-Trendindikator Immobilienpreise West Q4/2015: Preise in Köln stagnieren auf hohem Niveau (FOTO) Bundesfinanzhof: Steuervergünstigung auch bei ausgeschlossener Allgemeinheit
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 22.02.2016 - 11:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1323797
Anzahl Zeichen: 3257

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Göttingen



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 460 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Tücken des Zinsswaps als Zinssicherungsinstrument"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Financial Advices GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bundesgerichtshof schafft Klarheit zur Konnexität von Darlehens- und Swapverträgen ...
Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Sitzung vom 22. März 2016 erneut mit den Beratungspflichten von Banken beim Abschluss von Zinssatz-Swapverträgen beschäftigt und damit seine bisherigen Grundsatzausführungen zur Konnexität von Darlehens- und Swapvertrag konkretisiert. So legten die Karl

Ka­pi­tal­schüt­zer war­nen vor Im­mo­bi­li­en-Kre­di­ten mit Fest­zins-Fal­le ...
Festverzinsliche Darlehen kamen Bankkunden in Deutschland teuer zu stehen. Der Grund: Die Kreditnehmer glaubten, sich mit dieser Variante gegen steigende Zinsen und Kosten abzusichern. Der gewünschte Schutz vor der volatilen Marktentwicklung kostete allerdings unter dem Strich um bis zu 69 Prozent

Variable Darlehen? Wenn die Bank das Vertrauen des Kunden missbraucht ...
?Die Bank wird den Zinssatz den Veränderungen am Geldmarkt unter Berücksichtigung ihrer wechselnden und ihren bei Vertragsabschluss nicht überschaubaren künftigen Refinanzierungsmöglichkeiten anpassen. Bildet der Referenzzins die Schwankungen am Geldmarkt nicht mehr ab, ist die Bank berechtigt


Weitere Mitteilungen von Financial Advices GmbH


Admiral Markets DAX: Eine weitere Woche Aufhellung? ...
Der DAX ging am Montag der zurückliegenden Handelswoche mit einem Aufwärts-Gap von über 150 Punkten in den vorbörslichen Handel. Die Bullen setzen sich durch und schoben den Index bereits am Montag über die 9.200 Punkte. Am Dienstag setzte er dann zunächst etwas zurück und rutschte kurzfrist

So erkennen Sie, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen ...
Steuerrecht ist kompliziert. Das gilt schon für die Frage: Muss ich eine Steuererklärung machen? Für Arbeitnehmer gibt es nämlich etliche Regeln, in welchen Fällen sie zur Abgabe verpflichtet sind. Wir zeigen Ihnen, ob auch Sie eine Steuererklärung einreichen müssen. Auf einen Nenner

PwC: Starker Franken verzögert Nachfolgeplanung ...
Familienunternehmen stehen in der Schweiz vor spezifischen Herausforderungen, wenn es um ihre Nachfolgeplanung geht. PwC Schweiz hat dazu vier Thesen herausgeschält: 1. Der starke Schweizer Franken verzögert die Nachfolgeplanung, 2. der kleine Binnenmarkt macht die Nachfolge an sich anspruchsv

Parks Associates: Über 30 % der mit Breitband ausgestatteten Haushalte, sind nicht an Wi-Fi-Diensten interessiert ...
DALLAS, TX -- (Marketwired) -- 02/22/16 -- Parks Associates hat auf dem vorgelegt, die belegen, dass nahezu 70 % der mit Breitbandtechnologie ausgestatteten Haushalte in den USA Interesse an Plänen zu Wi-Fi-basierten Mobilfunkdiensten haben, sollten sie dadurch Kosten einsparen. Unter denjenige


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z