Financial Advices GmbH

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Die Financial Advices GmbH, Göttingen, vertritt in Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwälten deutschlandweit die Interessen ihrer Klienten im Hinblick auf die von ihnen abgeschlossenen Kapitalanlage-, Darlehens- und sonstigen Finanzverträge. Ziel ist es, Kreditnehmern oder Anlegern zu helfen, ggf. zu viel berechnete Zinsen, Bearbeitungs- und Zinssicherungsgebühren oder schon verloren geglaubtes Anlagekapital zurückzugewinnen.


Bundesgerichtshof schafft Klarheit zur Konnexität von Darlehens- und Swapverträgen


Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Sitzung vom 22. März 2016 erneut mit den Beratungspflichten von Banken beim Abschluss von Zinssatz-Swapverträgen beschäftigt und damit seine bisherigen Grundsatzausführungen zur Konnexität von Darlehens- und Swapvertrag konkretisiert. So legten die Karl ...


10.05.2016 | Finanzwesen


Ka­pi­tal­schüt­zer war­nen vor Im­mo­bi­li­en-Kre­di­ten mit Fest­zins-Fal­le


Festverzinsliche Darlehen kamen Bankkunden in Deutschland teuer zu stehen. Der Grund: Die Kreditnehmer glaubten, sich mit dieser Variante gegen steigende Zinsen und Kosten abzusichern. Der gewünschte Schutz vor der volatilen Marktentwicklung kostete allerdings unter dem Strich um bis zu 69 Prozent ...


20.04.2016 | Finanzwesen


Die Tücken des Zinsswaps als Zinssicherungsinstrument


Zinsswapverträge dienen in Kombination mit einem variabel verzinslichen Investitionsdarlehen der langfristigen Zinsbegrenzung; die Vertragskombination simuliert insoweit ein ansonsten übliches annuitätisches Festzinsdarlehen. Doch nicht immer handelt es sich hierbei ? trotz Empfehlung durch die ...


22.02.2016 | Finanzwesen


Variable Darlehen? Wenn die Bank das Vertrauen des Kunden missbraucht


?Die Bank wird den Zinssatz den Veränderungen am Geldmarkt unter Berücksichtigung ihrer wechselnden und ihren bei Vertragsabschluss nicht überschaubaren künftigen Refinanzierungsmöglichkeiten anpassen. Bildet der Referenzzins die Schwankungen am Geldmarkt nicht mehr ab, ist die Bank berechtigt ...


03.02.2016 | Finanzwesen


Ewiges Widerrufsrecht endet zum 21. Juni 2016


In seiner Sitzung vom 27. Januar 2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der das ?ewige Widerrufsrecht? für Immobilienkredite aus den Jahren von 2002 bis 2010 zum 21. Juni 2016 erlöschen lässt. Darlehensnehmer sollten daher zeitnah reagieren und ihre Darlehensverträge a ...


02.02.2016 | Finanzwesen


Ewiges Widerrufsrecht endet zum 21. Juni 2016


In seiner Sitzung vom 27. Januar 2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der das „ewige Widerrufsrecht“ für Immobilienkredite aus den Jahren von 2002 bis 2010 zum 21. Juni 2016 erlöschen lässt. Darlehensnehmer sollten daher zeitnah reagieren und ihre Darlehensverträg ...


02.02.2016 | Finanzierung & Kredite




 

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