Mitteldeutsche Zeitung: zu Hoeneß und Middelhoff
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im Fall Hoeneß Milde walten zu lassen, dass es selbst Vorgaben des
Bundesgerichtshofs zurückgewiesen hat. Denn Hoeneß habe sich als
Steuerhinterzieher den strafrechtlichen Ermittlungen durch seine
Selbstanzeige selbst ausgeliefert. Natürlich hätten die Münchener
Richter gegen ihn eine höhere Freiheitsstrafe verhängen können,
aber die Plausibilität der Erwägungen lässt sich kaum bestreiten.
Auch Thomas Middelhoff war nicht vorbestraft. Im Übrigen war da
nicht viel, was zu seinen Gunsten sprach, schon gar nicht
Schuldeinsicht und Reue. Mehrfach habe Middelhoff das Gericht
belogen, so der vorsitzende Richter. Verurteilt wurde in seinem Fall
nicht nur ein Täter, sondern ein bis zuletzt uneinsichtiger
Angeklagter, den die Härte des Gesetzes traf, weil er die Milde des
Gerichts nicht verdient hatte. Zwei Fälle, zwei Urteile.
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Datum: 23.02.2016 - 18:57 Uhr
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