Weiß/Zimmer: Mindestlohnkommission weicht ihrem Auftrag aus
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mutlos
Die für die Fortschreibung des Mindestlohnes zuständige Kommission
aus Vertreten von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
("Mindestlohnkommission") hat in ihrer Geschäftsordnung niedergelegt,
dass sie sich bei der Festlegung der Mindestlohnhöhe künftig am Index
der Entwicklung der Stundenlöhne orientieren werde. Dazu erklären der
Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß, und der
stellvertretende Vorsitzende Matthias Zimmer Folgendes:
Peter Weiß: "Dieses Vorgehen entspricht nicht dem Willen des
Gesetzgebers. Wir haben im parlamentarischen Verfahren mehrfach
betont, dass wir bewusst keine Eins-zu-eins-Nachzeichnung eines
Indexes wollen. Der Auftrag an die Mindestlohnkommission lautet, im
Rahmen einer Gesamtabwägung Dreierlei zu prüfen: zum einen, welche
Höhe des Mindestlohnes geeignet ist, zu einem angemessenen
Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen; zum anderen, ob auf diese
Weise faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen garantiert
werden können; und zum Dritten, ob die Beschäftigung dadurch nicht
gefährdet wird. Der Geschäftsordnungsbeschluss der Kommission
konterkariert diesen Auftrag."
Matthias Zimmer: "Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gab es
seitens einiger Verbände bereits die Forderung, die Mindestlohnhöhe
an die Entwicklung eines Indexes zu koppeln. Das haben wir abgelehnt,
denn unserer Auffassung nach hat die Mindestlohnkommission laufend
die Auswirkungen des Mindestlohnes auf Arbeitnehmerinteressen,
Wettbewerbsbedingungen, Beschäftigung und Produktivität zu
evaluieren. Diese Bewertung sollte sich in den Beschlüssen der
Kommission über die Anpassung der Mindestlohnhöhe niederschlagen.
Leider entziehen sich die Vertreter der Sozialpartner hier einer
ihrer originären Aufgaben, nämlich der Verhandlung von Löhnen. Wir
haben die Kommission nicht ohne Grund mit Vertretern der
Sozialpartner besetzt, weil wir die Tarifvertragsparteien nach
unserem Subsidiaritätsverständnis für die richtige Ebene halten und
nicht aus ihrer Verantwortung entlassen wollen. Ungeachtet des
Mindestlohnes gilt weiterhin das Primat der Tarifautonomie. Sich
lediglich auf den tarifpolitischen Index zur Festlegung des
Mindestlohns zurückziehen zu wollen ist mutlos und hat mit gelebter
Tarifautonomie nichts zu tun hat."
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Datum: 03.03.2016 - 13:20 Uhr
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