Rheinische Post: Kommentar: Angebot an die Jugend
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Wahlalters bei Landtagswahlen in NRW ist nicht neu. SPD und Grüne
haben dieses Vorhaben schon in ihrem Koalitionsvertrag von 2012
verankert. Es würde nicht verwundern, wenn CDU und FDP in der
Schlussphase der Beratungen über ein ganzes Bündel möglicher
Verfassungsänderungen ihre Vorbehalte aufgäben. Im Gegenzug könnte
die Opposition beispielsweise die von ihr geforderte
Landes-Schuldenbremse durchsetzen. Doch jenseits aller
parteitaktischen Überlegungen: Auf Dauer wird man Jugendlichen ab 16
kaum verwehren können, bei Landtagswahlen "mitzumischen". Wer
politisch interessiert ist, wird es wohl nicht erst mit 18 sein.
Allerdings sollte man sich vor übersteigerten Erwartungen hüten: Das
aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen gehört sicher nicht zu den
vorrangigsten Wünschen der jungen Leute von heute. Aber das Wahlrecht
mit 16 wäre ein Signal an die Jugendlichen, dass die Gesellschaft sie
ernst nimmt. Davon könnten alle Parteien profitieren. Große
Verwerfungen sind nicht zu erwarten.
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Datum: 09.03.2016 - 20:20 Uhr
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