Geburtstagsfeier mit Beteiligung des Finanzamtes
ID: 1332161
Der Aufwand eines Arbeitnehmers für eine Kombi-Veranstaltung, beruflich und privat veranlasst, mit Gästen aus dem beruflichen Umfeld kann als Werbungskosten abgezogen werden.
Wie sich die Geburtstagsfeier absetzen lässt, darüber informiert Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim.
Fälle aus der Praxis weisen den Weg
Das Finanzgericht hat eine arbeitnehmerfreundliche Entscheidung gefällt: Der Aufwand eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem oder privatem Anlass mit Gästen aus dem beruflichen Umfeld kann als Werbungskosten absetzbar sein. Ein Arbeitnehmer hat Arbeitskollegen, Verwandte und Bekannte anlässlich seiner Bestellung zum Steuerberater in Verbindung mit seinem 30. Geburtstag in eine Event-Location seines Wohnorts geladen. Das Finanzgericht hat in diesem Kontext darauf hingewiesen, dass der berufliche Hintergrund dieser Veranstaltung erkennbar wird. Der für die Werbungskosten abziehbare Aufwand kann nach der Herkunft der Gäste des Steuerpflichtigen abgegrenzt werden. Davon wird ausgegangen, wenn nicht nur ausgewählte Gäste aus dem beruflichen Umfeld geladen sind, sondern die Einladung nach allgemeinen berufsbezogen Zielgruppen vorgenommen wird. Wurden alle Mitarbeiter aus dem beruflichen Umfeld eingeladen, sind die Kosten angemessen und wird parallel dazu eine private Feier abgehalten, sehen Finanzbehörden die Möglichkeit für das Absetzen der Kosten als gegeben an.
Für weitere Fragen zur Absetzung der Kosten der Geburtstagsfeier steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
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O4 5, 68161 Mannheim
Datum: 11.03.2016 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:
Mannheim
Telefon: 0621 10069
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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