Beipackzettel in den Osterurlaub mitnehmen
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die Originalschachtel. Das gilt nicht nur für die Haus-, sondern auch
für die Reiseapotheke. "Vergessen Sie die Packungsbeilagen auf keinen
Fall, wenn Sie Medikamente in den Osterurlaub mitnehmen", mahnt
Britta Ginnow, Arzneimittelexpertin beim Bundesverband der
Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Das Blatt ist wertvoll, denn es
enthält alle wichtigen Infos rund um ihr Medikament, zum Beispiel
wogegen es hilft, wie man es einnimmt und welche Nebenwirkungen
auftreten könnten."
Wenn Sie den Beipackzettel eines Arzneimittels konsultieren,
schmieren Sie mit großer Wahrscheinlichkeit die richtige Salbe auf
die Skiprellung und verwechseln sie nicht mit der Creme für die
Brandblase. Mit Beipackzettel sind Sie auch weniger beunruhigt, wenn
das verschreibungsfreie Erkältungsmittel müde macht. "Natürlich
wünschen Sie sich keine Grippe oder Verletzungen, schon gar nicht im
Urlaub. Trotzdem kommen sie vor und können mit den richtigen Mitteln
oft gut behandelt werden. Der Beipackzettel ist hierbei ein
unverzichtbarer Leitfaden und Ratgeber für die richtige Einnahme und
Anwendung", so BPI-Arzneimittelexpertin Britta Ginnow. Ihre dringende
Empfehlung: Beipackzettel plus Medikament plus Originalschachtel
gehören in die Reiseapotheke.
Und wenn ich den Beipackzettel im Stress des Kofferpackens doch
nicht mit einstecke? Dann gibt es glücklicherweise noch andere
Möglichkeiten, sich zu informieren, zum Beispiel per Internet. Auf
der Webseite www.patienteninfo-service.de findet man barrierefreie
Gebrauchsanweisungen zu in Deutschland erhältlichen Arzneimitteln.
"Sollten Sie trotzdem unsicher sein, was sie einnehmen oder auftragen
sollen, wenden Sie sich an einen am Urlaubsort ansässigen Arzt oder
Apotheker", so Ginnow.
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine
Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie
können keinen Arztbesuch ersetzen.
Pressekontakt:
Andreas Aumann
Tel. 030/27909-123
aaumann@bpi.de
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Datum: 18.03.2016 - 11:18 Uhr
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