Wanderwitz/Heck: Europäisches Leistungsschutzrecht kann Rahmenbedingungen für Qualitätsjournalismus verbessern
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Am heutigen Mittwoch startet die EU-Kommission eine Konsultation
zu einem europäischen Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Dazu
erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und der
Berichterstatter im Rechtsausschuss, Stefan Heck:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die öffentliche
Konsultation der EU-Kommission zu einem europäischen
Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die Konsultation stellt
einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer rechtlichen
Besserstellung der Presseverleger dar.
Nach wie vor sind Presseverlage auf europäischer Ebene nicht den
anderen Werkmittlern wie Tonträgerherstellern und Filmproduzenten
rechtlich gleichgestellt. Das führt dazu, dass die Unternehmen der
Zeitungs- und Zeitschriftenbranche bislang kaum Möglichkeiten haben,
ihre aufwändig hergestellten journalistisch-redaktionellen Inhalte
angemessen zu refinanzieren. Wenige Intermediäre schöpfen hingegen
durch die Nutzung und Weiterverbreitung von Presseinhalten die
Profite ab. Das kann nicht im Sinne der europäischen Demokratien
sein. Wenn wir die Inhalteproduzenten nicht stärken, werden wir
irgendwann keine Qualitätsinhalte mehr haben, die durch Suchmaschinen
gefunden werden können.
Wir erachten es als Aufgabe der Politik, gute Rahmenbedingungen
für gute Zeitungen zu schaffen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen
zwischen deutschen Verlagen und Google um die Umsetzung des deutschen
Leistungsschutzrechtes dauern an. Ein europäisches
Leistungsschutzrecht bietet nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion bessere
Aussichten, der Marktmacht von Google entgegen treten zu können und
die Interessen der Verlage angemessen zu vertreten."
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Datum: 23.03.2016 - 15:51 Uhr
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