Rheinische Post: Gesetzentwurf: Kommunen sollen Pflegeberatungübernehmen
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Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zum 1. Januar 2017
federführend an die Kommunen übertragen und damit bundesweit deutlich
mehr Beratungsstellen schaffen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf zum
dritten Pflegestärkungsgesetz hervor, der der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) vorliegt. Demnach
sollen die Kommunen künftig die Initiative für neue Pflegestützpunkte
ergreifen. Bislang organisieren dies die Kranken- und Pflegekassen.
Finanziert werden sollen die Beratungsstellen zu jeweils einem
Drittel von Kommunen oder Ländern, Krankenkassen und Pflegekassen
finanziert werden. "Gemeinsames Ziel ist es, so lange wie
möglich den Verbleib in der vertrauten häuslichen und
familiären Umgebung zu unterstützen und ein
selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten", heißt es im
Gesetzentwurf. Das Gesetz soll auch praktische Probleme des Alltags
von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen beseitigen. Mittlerweile
zahlen die Pflegekassen pro Monat bis zu 125 Euro, mit denen Helfer
finanziert werden können, die Pflegebedürftigen im Haushalt helfen,
sie zum Einkaufen oder bei anderen Gelegenheiten begleiten. Oft
wissen die Betroffenen aber nicht, wie sie die Alltagsbegleiter
finden. Mit 50 Millionen Euro sollen nun Büroräume für solche
Unterstützungsangebote finanziert werden.
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Datum: 27.04.2016 - 04:00 Uhr
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