Oberlandesgericht Köln: Es gab keine Kampagne von BILD gegen Jörg Kachelmann / Gericht will Gelden

Oberlandesgericht Köln: Es gab keine Kampagne von BILD gegen Jörg Kachelmann / Gericht will Geldentschädigung weiter reduzieren

ID: 1350920
(ots) - Im Berufungsverfahren über die Berichterstattung u.a.
von BILD während des Vergewaltigungs-Prozesses gegen Jörg Kachelmann
hat das Oberlandesgericht Köln am 28. April 2016 bestätigt, dass es
keine Kampagne gegen den Wetter-Moderator gegeben hat. Das Gericht
stellte fest, dass der Prozess ein hohes Berichterstattungsinteresse
hervorgerufen sowie immer wieder neue Anlässe zur Berichterstattung
gegeben habe. Die Richterin bezeichnete mehrere Berichte ausdrücklich
als "harmlos", die zuvor von Kachelmanns Anwalt wegen Verletzung des
Persönlichkeitsrechtes angegriffen worden waren.

Das Oberlandesgericht deutete in seiner mündlichen Verhandlung an,
dass die Jörg Kachelmann in erster Instanz zugesprochene
Schmerzensgeldforderung in Höhe von 635.000 Euro zu hoch gegriffen
sei. Der Anwalt von Jörg Kachelmann hatte bereits selbst in der
Berufungsverhandlung seine ursprüngliche Schmerzensgeldforderung von
zusammengerechnet 2.25 Mio. Euro gegen BILD mehr als halbiert.
Bereits das Landgericht Köln hatte in der Vorinstanz am 30. September
2015 betont, dass die Abwägung zwischen den gegensätzlichen
Grundrechtspositionen von Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit für
Redaktionen in diesem Fall außerordentlich schwierig gewesen sei.
BILD habe weder vorsätzlich noch hartnäckig agiert.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE:
"Nun bestätigen es schon zwei Gerichte: Es gab keine BILD-Kampagne
gegen Jörg Kachelmann. Die von ihm geforderte Geldentschädigung war
von Anfang an - und ist es immer noch - absurd hoch. Wir
freuen uns, dass auch das Oberlandesgericht Köln dies offenbar
erkennt und das vom Landgericht ausgeurteilte Schmerzensgeld
voraussichtlich nach unten korrigieren wird. Wahrheitsgemäße
Berichterstattung über Gerichtsverfahren gegen bekannte
Persönlichkeiten darf nicht durch Strafzahlungen verhindert werden.


Dies würde einschüchternd auf die freie Presse wirken."

Mit einer Entscheidung des Gerichts wird am 23. Juni 2016
gerechnet.



Pressekontakt:
Knud Andresen / 030-259177613 / knud.andresen@axelspringer.de

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Datum: 28.04.2016 - 14:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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