Immobilien steuerfrei vererben - Gesetzgeber wird aktiv
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"Die steuerliche Privilegierung des Immobilienbesitzes im Erbfall wurde jedoch vom höchsten deutschen Gericht bereits in früheren Entscheidungen kritisiert. Durch eine frühzeitige Übergabe ihres Immobilienbesitzes können potenzielle Erblasser der künftig verschärften steuerlichen Regelung zuvorkommen", so Erfolg. Eine Möglichkeit biete das Verschenken an spätere Erben. Eltern könnten sich in solchen Fällen das Wohnrecht, bei einer vermieteten Immobilie eventuell auch das Niessbrauchrechts auf Lebenszeit sichern, um auch nach der Schenkung unabhängig zu bleiben und sich eigene Mieteinkünfte zu sichern.
"Durch eine geschickte Ausnutzung von Freibeträgen und die Aufteilung der Schenkung an mehrere Kinder sowie deren Lebenspartner lassen sich nach Ansicht von Experten auch grössere Immobilien-Vermögen steuerfrei an die nächste Generation übertragen. Darüber hinaus kann es in solchen Fällen auch ratsam sein, Immobilien schrittweise an die nächste Generation zu übertragen", führt Erfolg weiter aus. Dazu geben Fachleute noch einen dringenden Rat: So sollten sich Eltern minderjähriger Kinder unbedingt gegenseitig in einem Testament zum Alleinerben erklären. Damit könne man verhindern, dass im Todesfall einer der Ehepartner letztlich das Vormundschaftsgericht bis zur Volljährigkeit der Kinder über das Erbteil wache. Dies könne zu fatalen Folgen führen, wenn etwa der Hauptverdiener verstorben sei und die Immobilie verkauft werden müsse.
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Datum: 02.07.2004 - 09:09 Uhr
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