BITMi begrüßt freien Weg für offene WLAN-Hotspots
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Abschaffung der Störerhaftung positives Signal für IT-Standort Deutschland
Den ursprünglichen Kabinettsbeschluss hatte der BITMi scharf kritisiert - nicht nur weil darin abschreckende Hürden für den Betrieb von WLAN geschaffen wurden, sondern weil auch für so genannte "gefahrgeneigte Dienste" eine Beweislastumkehr hergestellt wurde. Was gefahrgeneigte Dienste sind, wurde im Regierungsentwurf nicht eindeutig geregelt. "Wir hoffen, das mit der Lockerung der Regeln für Hotspotbetreiber auch die gefahrgeneigten Dienste abgeräumt werden." erklärte Grün. "Diese diskriminieren IT-Unternehmen ungerechtfertigt und könnten anonyme Internetnutzung und andere datenschutzrelevante Angebote schädigen. Wir hoffen, dass nicht nur der IT-Standort, sondern auch der Datenstandort Deutschland mit diesem Gesetz verbessert wird"
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Datum: 11.05.2016 - 11:05 Uhr
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