Mitteldeutsche Zeitung: zuÄrztepfusch
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zuerst Schuldige suche, sondern Verbesserungen in den Fokus nehme.
Das Credo dieser im Patientenrechtgesetz 2013 verankerten Neuerungen
lautete: Medizinische Behandlungsfehler sollten zuallererst als
Aufforderung begriffen werden, die Ursachen zu analysieren und
abzustellen. Das Manko ist bis heute: All die Meldungen sind
freiwillig und vermitteln kein repräsentatives Bild, insbesondere
nicht mit Blick auf wirklich gravierende Behandlungsfehler. Eine
belastbare Statistik, die Aufschlüsse über Häufigkeit und Verteilung
von Behandlungsfehlern liefert, existiert in Deutschland nicht. Eine
Meldepflicht nach britischem Vorbild ist überfällig.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 12.05.2016 - 18:40 Uhr
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