Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Streit um Glyphosat
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Verbraucher der Geschädigte. Der Laie kann Argumente nicht prüfen,
sondern lediglich glauben - und vielleicht die Autorität der
Institutionen zum Kriterien für seine Meinung machen. Glyphosat ist
so ein Fall. Die einen halten das Herbizid für echtes Teufelszeug,
das Rückstände in Nahrungsmitteln hinterlässt, die so in den
menschlichen Körper gelangen. Die anderen loben das Wundermittel als
Präparat gegen die Vernichtung ganzer Ernten - und damit als einen
Beitrag im Kampf gegen den Hunger in der Welt. Der Verdacht, das
Mittel könne aber am Ende krebserregend sein, wiegt schwer. Als vor
wenigen Wochen 100 Wissenschaftler einen Brandbrief an die Brüsseler
EU-Kommission schrieben, geschah dies nicht leichtfertig. Nur was
soll die Zulassungsbehörde denn machen? Auch sie sitzt zwischen allen
Stühlen. Ohne den 28 Kommissaren zu nahe treten zu wollen - das Team
um Präsident Jean-Claude Juncker muss seinen Experten folgen. Und die
sehen bestenfalls ein zu vernachlässigendes Risiko. Würde sich die
Kommission gegen ihre eigene Lebensmittel-Agentur stellen, könnte sie
diese auch gleich auflösen. Doch das Problem liegt tiefer. Immer
häufiger sehen sich die Verbraucher mit Warnungen und Mahnungen wie
nun im Fall von Glyphosat konfrontiert, die sie nicht wirklich
sachgerecht bewerten können. Sie müssen vertrauen und sich auf
Expertenmeinungen verlassen. Das mag in anderen Fällen sogar
hinnehmbar sein, weil der Kunde durchaus die Wahl hat, sich für oder
gegen ein Produkt zu entscheiden. Glyphosat aber ist da. Es ist zum
Bestandteil der Nahrungskette geworden und wird aufgenommen. Wir
können uns dagegen nicht wehren. Diese Tatsache, die niemand
bestreitet, verändert die Gewichtung im Streit der Experten. Weil sie
die Verantwortung dafür tragen, ob ein solcher Stoff weiter
ausgebracht werden darf oder nicht. Für die staatliche
Risikobewertung tut sich damit ein Dilemma auf, das eine neue
Kategorie nötig macht. Denn es gibt nicht nur die Wahl zwischen
Zulassung und Stopp, sondern auch das Prinzip »Im Zweifel Nein«. Wenn
wissenschaftliche Erhebungen zu völlig konträren Ergebnissen kommen,
begründet dies eine besondere Verantwortung: Dann müssen Behörden
schützen. Und sich weitere Gutachten beschaffen, die auf breitere,
gründlicherer oder umfänglicherer Grundlage erstellt werden. Bei
Risiken mag man über unterschiedliche Wege streiten. Bei Gefahren,
die nicht ausgeschlossen und vom Verbraucher auch gar nicht
verhindert werden können, müsste die höchste Vorsicht walten. Es mag
sein, dass Glyphosat ein wichtiges Hilfsmittel für die Landwirtschaft
ist. Aber so lange eine Krebsgefahr nicht wissenschaftlich fundiert
ausgeschlossen werden kann, bleibt die Verlängerung der Zulassung ein
Fehler.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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Datum: 12.05.2016 - 21:00 Uhr
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