Westfalen-Blatt: zum Mindestlohn
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Deutschland kein Mensch auf eigenen Füßen stehen. Es ist daher
völlig verständlich, dass sich betroffene Geringverdiener über jeden
Euro extra freuen, der ihnen über Weihnachts- und Urlaubsgeld
ausgezahlt wird. Doch das oberste deutsche Arbeitsgericht spuckt
ihnen mit einem ersten Urteil zum Mindestlohn nach dessen Einführung
vor eineinhalb Jahren kräftig in die Suppe. Danach darf der
Arbeitgeber die Sonderzahlungen in bestimmten mit dem
Mindestlohn verrechnen. Im Klartext: Der Arbeitgeber spart, der
Arbeitnehmer guckt in die Röhre. Welchen Sinn haben dann überhaupt
noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Es wäre falsch, allein die Richter
an den Pranger zu stellen. Sie haben ihr Urteil aufgrund
gesetzlicher Vorgaben gefällt. Der Schwarze Peter gebührt vielmehr
der Politik. SPD-Arbeitsministern Andrea Nahles. Man kann das
Instrument Mindestlohn durchaus kritisch betrachten. Doch wenn es
schon eingeführt wird, dann muss es wenigstens gerecht zugehen. Da
muss die Ministerin dringend nachbessern.
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Westfalen-Blatt
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Andreas Kolesch
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Datum: 25.05.2016 - 21:00 Uhr
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