Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Erfurter Urteil zum Mindestlohngesetz
ID: 1361295
das bisher mehr Positives als Negatives bewirkt hat. Horrorszenarien
von Teilen der Wirtschaft haben sich jedenfalls nicht erfüllt. Dass
die Gewerkschaften den Spruch der Arbeitsrichter nun dazu nutzen,
nach einer höheren gesetzlichen Lohnuntergrenze zu rufen, darf
niemanden verwundern. Allerdings steht diese Entscheidung in der
regierungsunabhängigen Mindestlohn-Kommission ohnehin bald an -
unabhängig davon, was in Erfurt entschieden wurde."
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Datum: 26.05.2016 - 21:26 Uhr
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