Westfalenpost: Monika Willer zur Kopftuch-Diskussion
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Arbeitnehmerrechte: Um diese konfliktträchtige Konstellation geht es,
wenn der Europäische Gerichtshof das Kopftuch am Arbeitsplatz
verhandelt. Die Generalanwältin kommt vorab zu einer Empfehlung, die
in ihrer Undurchführbarkeit der Quadratur des Kreises ähnelt. Denn
einerseits kann ihrer Ansicht nach ein Kopftuchverbot gerechtfertigt
sein, wenn der Arbeitgeber sichtbare politische, philosophische oder
religiöse Zeichen generell verbietet. Andererseits dürfe das Verbot
aber nicht auf Vorurteilen beruhen. Wie soll beides zusammen gehen?
Wen stört denn eine Hotelrezeptionistin mit Kopftuch? Der Kunde wird
zuerst darauf achten, dass sie kompetent und freundlich handelt,
dass sie sauber ist und respektable Kleidung trägt. Ob sie außerdem
noch einen Irokesenschnitt, einen Nonnenschleier, einen Haarturban
nach der Chemotherapie oder ein Kopftuch trägt, dürfte ihm
gleichgültig sein. Doch das Kopftuch ist zum Politikum geworden. An
seinem Beispiel wird die Belastbarkeit der persönlichen und
religiösen Freiheit in der EU gerichtlich ausgelotet. Mich stören nur
die Burka und andere Ganzkörpergefängnisse. Kopfbedeckungen kann ich
akzeptieren, da es unterschiedliche Gründe gibt, sie zu tragen,
religiöse, medizinische und modische. Ich binde mir ja selbst ein
Tuch um den Kopf, wenn es windig ist oder ich mal die Haare nicht
gewaschen habe. Nur in dem Fall, dass eine Kopfbedeckung die
Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet, ist ein Verbot sinnvoll. In der
Regel werden aber die Betriebe mit gesundem Menschenverstand Lösungen
finden, die allen gerecht werden. Unsere Freiheit ist viel zu hart
errungen, um sie wegen eines Lappens Stoff einzuschränken.
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Datum: 31.05.2016 - 21:43 Uhr
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