Pensionskassen senken Leistungen: Was Arbeitgeber bei Neueinstellungen beachten müssen

Pensionskassen senken Leistungen: Was Arbeitgeber bei Neueinstellungen beachten müssen

ID: 1366513

BREMEN | Vor dem Hintergrund sinkender Leistungen der Pensionskassen sind Arbeitgeber gefordert, ihre Zusagen in der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen. Dazu zählt insbesondere die Übernahme alter Vorsorgeverträge bei neuen Mitarbeitern.



(firmenpresse) - Aktuell passen verschiedene Pensionskassen ihren ursprünglichen Garantiezins von 3,25% (2,75%) den Marktgegebenheiten nach unten auf 1,25%, bald 0,9%, an. Rüdiger Zielke, Geschäftsführender Gesellschafter der PensionCapital GmbH, beschreibt die Folgen: „Die Anpassung hat Konsequenzen für die Unternehmen. Die Differenz muss nach unseren Erwartungen auf Basis der vergangenen Rechtsprechung vom Arbeitgeber getragen werden. Damit entsteht ein Risiko.“

Während Änderungen bei der Altersvorsorge bestehender Mitarbeiter nur im Einvernehmen möglich sind, sind bei neu eintretenden Mitarbeitern bestimmte Regeln zu beachten: „Bei neuen Mitarbeitern, die einen Vertrag von einer Versicherer-Pensionskasse mitbringen, sollte der Arbeitgeber die unveränderte Vertrags-Fortführung aus Haftungs-Gründen ablehnen. Es empfiehlt sich, die gesetzliche Portabilitätsregelung zu nutzen“, erläutert Zielke.

Das Beratungshaus empfiehlt einen klaren Prozess für das Fluktuationsmanagement. Dadurch werden neue Mitarbeiter umfänglich informiert, um eine Entscheidung über ihre Vorsorge zu treffen.

Bei neuen Verträgen sollten Arbeitgeber grundsätzlich die Direktversicherung beim Lebensversicherer wählen: „Wir raten ein besonderes Augenmerk auf die langfristige Finanzstärke des ausgewählten Versicherers zu legen. Dabei hilft ein Auswahlprozess, der ein Gutachten aus verschiedenen Ratings und Bewertungen bildet.“ Durch dieses System konnte die PensionCapital beispielsweise die Risiken auch bei namhaften Versicherern frühzeitig erkennen. Die Versicherer wurden dann für die betriebliche Altersversorgung ausgelistet. Dadurch haben Kunden Risiken vermieden. „In der Vergangenheit ‚starke‘ Versicherer können in Schieflage geraten. Daher ist eine regelmäßige Prüfung sinnvoll“, rät Zielke abschließend.

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Leseranfragen:

RÜDIGER ZIELKE
Geschäftsführender Gesellschafter
PensionCapital GmbH
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Tel +49 (0) 421 69 60 62 - 42
Fax +49 (0) 421 69 60 62 - 43
Mobil +49 (0) 178 5 666 047
ruediger.zielke(at)pensioncapital.de

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Datum: 08.06.2016 - 16:47 Uhr
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