Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem Auschwitz-Prozess

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem Auschwitz-Prozess

ID: 1370342
(ots) - »Wenn ich mein Büro verlasse, betrete ich
Feindesland«, hatte der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer
gesagt, als er Anfang der 60-er Jahre den großen Frankfurter
Auschwitz-Prozess vorbereitete. Er war ziemlich allein auf
braungetönter Flur. In der deutschen Nachkriegsjustiz gaben
weitgehend noch alte NS-Seilschaften den Ton an. Das ist lange her,
aber nicht so lange, dass kein Beteiligter am Holocaust mehr vor
Gericht gestellt werden kann. Deshalb ist mehr als 71 Jahre nach der
Befreiung von Auschwitz in Detmold jetzt zum wahrscheinlich letzten
Mal ein Beteiligter wegen Verbrechen im größten Vernichtungslager
der Nazis verurteilt worden. Zu Recht. Ohne Menschen wie Reinhold
Hanning hätte die Mordmaschinerie nicht funktioniert. Es gehe
ausschließlich um individuell zuzuordnende Taten. Das hatte Richterin
Anke Grudda zu Beginn des Prozesses betont, in dem Wissen, dass es
sich doch um einen »ganz besonderen Prozess« handelt. Denn in den 20
Tagen vor dem Landgericht stand nicht nur die Frage nach Schuld und
Sühne eines einzelnen Menschen im Mittelpunkt. Das war an fast jedem
Verhandlungstag zu spüren. Hier war auch ein Stück bundesdeutscher
Geschichte angeklagt: die bewusste Weigerung Nachkriegsdeutschlands,
das Menschheitsverbrechen Holocaust konsequent zu ahnden. Eigentlich
durfte dies im Prozess keine Rolle spielen - und tat es doch. Ein
Drahtseilakt für das Schöffengericht. Zu keinem Zeitpunkt entstand
jedoch der Eindruck, dass sich die Justiz an einem 94-jährigen Greis
für Versäumnisse vergangener Jahrzehnte abarbeitet. Zugleich gab das
Gericht Auschwitz-Überlebenden zum letzten Mal die Möglichkeit, von
ihrem Leiden vor einem deutschen Gericht zu berichten. Juristisch war
dies nicht notwendig. Es war eine - von der Verteidigung mitgetragene
- große Geste. Wer erlebt hat, mit welcher Würde, welcher Gefasstheit


die ebenfalls Hochbetagten über das schier Unaussprechliche
berichteten, kommt nicht umhin, von einem historischen Ereignis zu
sprechen. Inwieweit dies zum Angeklagten durchgedrungen ist, bleibt
Spekulation. Wenige Sätze, in denen er von Reue sprach, hatte er für
die Prozessbeteiligten übrig. Die Überlebenden ignorierte er, direkte
Ansprache verbat er sich, Fragen ließ er unbeantwortet. Das Urteil
über fünf Jahre Haft bleibt ein Symbol. Kein Nebenkläger will
Reinhold Hanning im Gefängnis sehen. Eine Haftfähigkeit ist eh
unwahrscheinlich. Ein deutsches Gericht hat jedoch anerkannt, dass er
sich als KZ-Wachmann schuldig gemacht hat. Damit hat das Landgericht
die Auffassung Fritz Bauers bestätigt. Das Feindesland gibt es nicht
mehr.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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Datum: 17.06.2016 - 20:30 Uhr
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