Mitteldeutsche Zeitung: zu Haftstrafe gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz
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Fällen - das mutet gering an. Aber fünf Jahre Haft, das bedeutet für
einen 94-Jährigen wohl: lebenslänglich. Es ist richtig, diejenigen
zur Rechenschaft zu ziehen, die man verurteilen kann. Dass sie als
Greise verurteilt werden, heißt ja auch, dass sie lange verschont
blieben. Wer heute Mitleid mit altgewordenen Tätern hat, sollte daran
denken. Und an die Opfer. Juristisch betrachtet ist das Urteil
folgerichtig, weil sich die Auffassung durchgesetzt hat, dass man
einem SS-Mann in Auschwitz nicht jeden einzelnen Mord nachweisen
muss.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 17.06.2016 - 19:49 Uhr
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