Mitteldeutsche Zeitung: Sachsen-Anhalt/Wirtschaft
Entsorgungswirtschaft gelingt Einigung mit Unfallversicherung: Müllautos dürfen rückwärtsfahren
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rückwärtsfahren, um Abfallbehälter vor Grundstücken zu leeren. Darauf
haben sich nach monatelangem Ringen die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung und der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft
(BDE) geeinigt. Die Versicherung hatte für ein generelles Verbot
plädiert, weil es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren
Unfällen auch mit Todesopfern gekommen war. "Jetzt haben wir uns
darauf verständigt, dass das Rückwärtsfahren erlaubt bleibt, wenn
besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden", sagte
BDE-Präsident Peter Kurth am Montag der Mitteldeutschen Zeitung.
Vorgeschrieben ist nach wie vor ein Einweiser. Alternativ könne ein
Müllfahrzeug auch mit einem Fahrassistenzsystem ausgerüstet werden,
das eine automatische Notbremsung einleitet, wenn sich Hindernisse
hinter dem Lkw befinden. Ein Rückwärtsfahrverbot hätte vor allem die
Anwohner in Sackgassen getroffen. Sie wären dann gezwungen gewesen,
ihre Mülltonnen mitunter mehrere hundert Meter weit zu zentralen
Sammelplätzen zu ziehen. Einige Kommunen hatten das bereits
durchgesetzt. Laut BDE hätte man das vor allem Senioren oder Menschen
mit Behinderungen nicht zumuten können. Die Einigung soll offiziell
am Donnerstag verkündet werden.
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Hartmut Augustin
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Datum: 21.06.2016 - 02:00 Uhr
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