Health Claims: EU-Kommission will Verbraucherschutz aufweichen
ID: 1371122
gesundheitsbezogenen Angaben zu pflanzlichen Inhaltsstoffen
(Botanicals), sogenannte Health Claims, zu kippen. Eine Studie soll
jetzt prüfen, ob die Health-Claims-Verordnung 1924/2006 ihre Ziele
erreicht hat. "Das Ergebnis der Studie ist schon jetzt vorgegeben:
Hier soll die Grenze zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln
aufgehoben werden. Das gefährdet den Verbraucherschutz massiv", warnt
Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der
Pharmazeutischen Industrie (BPI). Der Verband appelliert daher an die
Bundesregierung, endlich auf die Bewertung der Botanicals durch die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu bestehen.
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf Lebensmitteln müssen bereits
seit vier Jahren nachprüfbar und durch Studien belegt sein.
Tatsächlich aber wird diese Regelung der sogenannten
Health-Claims-Verordnung 1924/2006 noch immer nicht für Lebensmittel
mit pflanzlichen Inhaltsstoffen (Botanicals) umgesetzt. Nun soll nach
jahrelanger Untätigkeit der zuständigen EU-Behörde eine Studie der
Kommission prüfen, ob die Verordnung überhaupt ihren Zweck erfüllt
hat. Die Zielvorgaben der Untersuchung werden heute in Brüssel
während eines Workshops der Kommission beraten. Obwohl dazu vorrangig
Vertreter der Lebensmittelindustrie eingeladen sind, wird der BPI als
Verbandsvertreter der pharmazeutischen Industrie während der Sitzung
auf den mangelnden Verbraucherschutz hinweisen und die Position der
pharmazeutischen Hersteller darlegen.
Fahrenkamp: "Eine Aufweichung der Health-Claims-Verordnung wäre
für den Verbraucher trügerisch: Pflanzliche Produkte, die wie ein
Arzneimittel anmuten, aber keiner behördlichen Prüfung unterliegen,
können dann nicht von überwachten und sicheren Arzneimitteln
unterschieden werden. Produkte mit nicht geprüften
Gesundheitsaussagen gehören nicht in den Markt. Die Bundesregierung
muss endlich auf die Durchsetzung des längst geltenden europäischen
Rechts bestehen."
Die Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2006 legt fest, dass
gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln nur noch gestattet sind,
wenn sie bewertet und zugelassen sind. Die Umsetzung der Verordnung
wurde jedoch 2010 für pflanzliche Produkte gestoppt, als absehbar
war, dass viele der Aussagen nicht ausreichend wissenschaftlich
belegbar sind. Bis dahin kann weiterhin mit nicht überprüften und
eventuell überzogenen Werbeaussagen der Eindruck erweckt werden, dass
Lebensmittel gesundheitsfördernd sind.
Pressekontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030/27909-131, jrichter@bpi.de
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Datum: 21.06.2016 - 09:00 Uhr
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