Alternative Konfliktlösungen bei Überschuldung
Bedauerlicherweise führt Mediation bei Überschuldungssituationen und Insolvenz nur ein Schattendasein. Derzeit ist beispielsweise keine Fachgruppe eines Mediationsverbandes bekannt, dass sich mit dieser Thematik beschäftigt.
Dabei ist es in vielen Fällen mit Hilfe eines Mediators möglich nach einvernehmlichen Lösungen zwischen Schuldner und Gläubigern zu suchen und zu finden.
Insbesondere in Überschuldungssituationen tritt der Interessenkonflikt zwischen Schuldnern und Gläubigern offen zu Tage. Während die Gläubiger Ihre wirtschaftlichen Verluste zumindest begrenzen wollen sind zahlungsunfähige Schuldner primär an der Sicherung ihrer materiellen Existenz interessiert und "verschwenden" zunächst keine Gedanken an die Rückführung ihrer Verbindlichkeiten. Fast alle Verhandlungen, auch die im gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch, sind von einem tiefen Misstrauen zwischen Gläubigern auf der einen Seite und Schuldnern auf der anderen Seite gekennzeichnet.
Eine für beide Parteien akzeptable Lösung kann nur dann erzielt werden, wenn die Konfliktparteien einander entgegenkommen und das bestehende Misstrauen abbauen. Dieses Entgegenkommen könnte darin bestehen, dass Schuldner die Ihnen gesetzlich zugestandenen Regelungen des Schuldnerschutzes nicht nutzen und Zahlungen aus dem unpfändbaren Teil des Einkommens erbringen während Gläubiger sich dazu verpflichten auf die Möglichkeiten des Zwangsvollstreckungsrechts verzichten und auf bestimmte Teile der Forderung verzichtet.
Insbesondere das verständigungsorientierte Leitbild der Mediation gepaart mit betriebswirtschaftlichen Wissen eröffnet im Konflikt zwischen Schuldner und Gläubiger neue Wege zur Konfliktlösung ohne das den Gläubigern weitere, oft uneinbringliche Kosten entstehen bzw. der Schuldner die "Flucht" in die Insolvenz antritt.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei Seeland sieht in der Mediation eine herausragende alternative Methode zur selbst bestimmten und außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Wirtschaftsmediation, der Mediation interkultureller Konflikte, der Mediation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie der Mediation zwischen Mieter und Vermieter.
Kanzlei Seeland
Wilhelmshäuser Str. 49
34346 Hann. Münden
Tel 05541 799 444 8
Fax: 05541 7994450
E-Mail: info(at)mediationspraxis.biz
http://www.mediator-niedersachsen.com
Kanzlei Seeland
Wilhelmshäuser Str. 49
34346 Hann. Münden
Tel 05541 799 444 8
Fax: 05541 7994450
E-Mail: info(at)mediationspraxis.biz
http://www.mediator-niedersachsen.com
Datum: 22.06.2016 - 14:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1371922
Anzahl Zeichen: 2320
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.06.2016
Diese Pressemitteilung wurde bisher 720 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Alternative Konfliktlösungen bei Überschuldung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kanzlei Seeland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der kanadische Minenbetreiber Gabriel Resources hat Klage vor einem privaten Schiedsgericht wegen entgangen Gewinn gegen Rumänien erhoben, nachdem das rumänische Parlament 2013 es untersagt hat Gold mittels Cyanid in Rumänien abzubauen. Das rumänische Parlament wollte mit dieser Entscheidung di
Berufsunfähigkeitsversicherung und das böse Erwachen im Schadensfall ...
Millionen von Kunden haben auf die Ratschläge von Verbraucherschützern gehört, die diese Versicherung allgemein als unverzichtbar darstellen und teilweise mühsam die Prämien aufgebracht. Oftmals – leider aber immer häufiger, kommt mit dem Versicherungsfall das böse Erwachen, die Versicheru
SPD will Zwangsarbeit ohne Entschädigung für Hartz 4 Bezieher einführen. ...
Galt bisher der § 16 d SGB II für die Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) wird nun versucht mit dem allgemeinen § 16 Abs. 1 SGB II iVm § 45 SGB III fuße die Schutzvorschriften zu umgehen. Damit fällt der bereits mickrige Stundenlohn von 1,- Euro weg. Urlaubstage und Arbeitsschutz werden bei d
Weitere Mitteilungen von Kanzlei Seeland
Der Tagesspiegel: FDP fordert Entlassung von Verfassungsschutz-Chef Maaßen ...
Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, zu entlassen. Dem Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstagausgabe) sagte Kubicki: "Seine mangelnde Professionalität wird
Tillmann/von Stetten: Neuregelung der Erbschaftsteuer schafft Rechtssicherheit ...
Arbeitsplätze bleiben bei Übertragung von Unternehmen erhalten Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktio
Nordcapital MS Voge Master: Verjährung der Schadensersatzansprüche ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/nordcapital-gmbh-schiffsfonds.html Seit Juli 2006 konnten sich Anleger an dem inzwischen insolventen Schiffsfonds Nordcapital MS Voge Master beteiligen. Möglichen Schadensersatzansprüchen droht die Verjährung. GRP Rainer Rech
BREXIT für Privatinsolvenz in England folgenlos ...
BREXIT für Privatinsolvenz in England folgenlos. Übergangsfristen bis 2019 garantiert Entschuldung in England in nur 12 Monaten damit unverändert attraktiv Die Möglichkeit, eine Privatinsolvenz in England in nur 12 Monaten legal und gerichtsfest in England zu durchlaufen,- anstelle in Deut




