Winkelmeier-Becker/Hirte: Mehr Zeit für von der Flut geschädigte Unternehmen

Winkelmeier-Becker/Hirte: Mehr Zeit für von der Flut geschädigte Unternehmen

ID: 1372042
(ots) - Insolvenzantragspflicht für Hochwasser-Opfer wird
vorübergehend ausgesetzt

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen
Bundestages hat am heutigen Mittwoch die vorübergehende Aussetzung
der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die infolge der jüngsten
Starkregenfälle in die Krise geraten sind, beschlossen. Hierzu
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der
zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die Starkregenfälle in Bayern,
Baden-Württemberg und anderen Orten Deutschlands haben ganze
Ortschaften verwüstet, viele Menschen um ihre Existenzgrundlagen
gebracht und Hunderte von Unternehmen ganz erheblich geschädigt. Die
konkreten finanziellen Auswirkungen sind für die Betroffenen oftmals
noch nicht abzuschätzen. Die reguläre und strafbewehrte
3-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz
bemessen. Für Unternehmen, die infolge dieser Unwetterkatastrophen in
die Krise geraten sind, setzen wir die Insolvenzantragspflicht daher
vorübergehend aus."

Heribert Hirte: "Diese geplante Lockerung in der Insolvenzordnung
ist absolut richtig. Es wäre aber konsequent, wenn wir diese Regelung
nun auch ausweiten auf andere Fälle mit positiver
Fortführungsprognose, wie etwa Start-ups oder nur kurzfristig
überschuldete Unternehmen. Derzeit gibt es gesunde Unternehmen, die
durch die Antragspflicht in den Ruin getrieben werden. Überhaupt
sollten wir uns die Frage stellen, ob das Strafrecht das richtige
Mittel ist, um Unternehmer zu frühzeitigen Insolvenzanträgen zu
motivieren. Zudem bleibt ein Unternehmer nach bisheriger Regelung
strafbar, selbst wenn es dem Unternehmen wieder gut geht und auch
kein Gläubiger jemals einen Strafantrag gestellt hat. Diese Regelung


gehört hinterfragt."

Hintergrund:

Die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird
zusammen mit dem 9. Gesetz zur Änderung des SGB-II voraussichtlich am
morgigen Donnerstag in 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet. Der
Bundesrat soll sich mit dem Gesetzentwurf ebenfalls noch vor der
Sommerpause befassen, sodass die Regelungen zeitnah in Kraft treten
dürften.



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