Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema "Besserer Schutz vor Stalkern"
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Zentralinstituts für seelische Gesundheit werden etwa zwölf Prozent
aller Deutschen mindestens einmal im Leben gestalkt. Nur ein bis zwei
Prozent aller angezeigten Fälle enden mit einer aus Sicht des Opfers
angemessenen Verurteilung. Das beharrliche Nachstellen wird viel zu
oft als Belästigung abgetan, Täter oder Täterin lediglich mit einer
Geldstrafe oder einem Näherungsverbot belegt. Vermutlich melden viele
Opfer ihre Erlebnisse deshalb erst gar nicht. 2008, ein Jahr nach
Aufnahme des Tatbestands »Nachstellung« ins Strafgesetzbuch, kamen
laut Polizeistatistik noch 29 273 Fälle zur Anzeige, 2015 waren
es nur 19 704. Die Dunkelziffer liegt nach Überzeugung von
Beratungsstellen weit höher. Deshalb und angesichts der großen
psychischen Belastung der Opfer ist eine Gesetzesänderung längst
überfällig. Es kann nicht sein, dass man erst Job oder Wohnort
wechseln muss, um zu beweisen, dass ein Stalker das eigene Leben
gravierend beeinträchtigt. Künftig soll es ausreichen, wenn sich das
Opfer gestalkt fühlt. Das könnte Betroffenen Mut machen.
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Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
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Datum: 10.07.2016 - 21:30 Uhr
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