Mixed Martial Arts-Kämpfe gehen in die nächste juristische Runde / BLM erringt Etappensieg im Streit um das Fernsehverbot für Ultimate-Fighting-Formate
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Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) dem Antrag der Bayerischen
Landeszentrale für neue Medien (BLM) statt, die Berufung gegen ein
Urteil des VG München vom 09.10.2014 zuzulassen. Das VG München hatte
Anfang 2015 eine Entscheidung der BLM aus dem Jahr 2010 aufgehoben,
mit der dem Rechtsvorgänger von Sport1 aufgegeben worden war,
bestimmte Ultimate-Fighting-Formate durch genehmigungsfähige andere
Programminhalte zu ersetzen. Sport1 war der Aufforderung
nachgekommen. Die ZUFFA UK Ltd. als Vermarkter der
Ultimate-Fighting-Championship in Europa, hatte gegen die
Entscheidung geklagt. Das VG München hob die Entscheidung der
Landeszentrale auf und ließ die Berufung nicht zu.
Die BLM sah sich in ihrer Verantwortung als öffentlich-rechtliche
Trägerin der Programmangebote nach dem Bayerischen Mediengesetz, die
ihr die bayerische Verfassung zuweist, beeinträchtigt und machte beim
BayVGH die Verletzung ihrer Rechte durch die Entscheidung des VG
München geltend. Der BayVGH hat die Berufung zugelassen, weil die
Rechtssache besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten
aufweist. Im Berufungsverfahren besteht nunmehr die Möglichkeit, alle
Gesichtspunkte des Falls noch einmal gerichtlich prüfen zu lassen.
Pressekontakt:
Dr. Wolfgang Flieger
Pressesprecher
Tel.: (089) 638 08-313
wolfgang.flieger@blm.de
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Datum: 13.07.2016 - 15:34 Uhr
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