Rheinische Post: Kommentar: Streit ums Kopftuch
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den Gutachten der Generalanwälte. Deshalb dürfte die französische
Muslimin, die ihren Arbeitsplatz verloren hat, weil sie im
Kundengespräch einen Schleier trug, am Ende Recht behalten. Dann
hätte das Gericht die Religionsfreiheit gestärkt. Denn das Bekenntnis
zu einer bestimmten Religion darf nicht zu Nachteilen führen, wenn
der Geschäftsbetrieb davon unberührt bleibt. Doch was für Private
gilt, ist noch lange nicht auf den staatlichen Raum übertragbar. Bei
hoheitlichen Akten wie bei Gerichtsurteilen oder Abnahme von
Universitätsprüfungen hat das Kopftuch als Zeichen einer religiösen
Einstellung nichts zu suchen. Es könnten Zweifel daran bestehen, dass
den Träger dieser Akte nicht nur staatliche Vorschriften leiten. Wenn
eine Richterin mit Kopftuch einen Delinquenten verurteilt, könnte es
sein, dass es nicht im Namen des Volkes, sondern auch einer Religion
geschieht. Deshalb ist das Urteil eines bayerischen Gerichts, das
einer Referendarin das Kopftuch erlaubt, unverständlich.
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Datum: 13.07.2016 - 20:19 Uhr
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