Thomas Filor über den Einzug des Partners in eine Mietwohnung
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Zieht der Partner ein, darf der Vermieter das eigentlich nicht verbieten
Unterdessen ist es grundsätzlich immer ratsam das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Ist die Wohnung nämlich erst einmal maßlos überbelegt, können Mieter auch eine Abmahnung erhalten. Lässt man es so weit kommen, muss der überschüssige Teil der neuen Bewohner wieder ausziehen. Geschieht dies nicht, kann eine Kündigung folgen. „Wichtig zu wissen ist auch, dass bei vertraglichen Berechnungen gewisse Wohnflächen nicht mit einbezogen werden, so beispielsweise ein Balkon oder eine Terrasse“, meint Filor abschließend. „Die Mitteilung an den Vermieter ist allein deswegen ratsam, weil sich daraus auch in der Regel die Nebenkostenpauschale darauf bezieht.“
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Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/
Datum: 20.07.2016 - 19:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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Bau & Immobilien
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Freigabedatum: 20.07.2016
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